Jagdgesetz: Die Argumente der regionalen Befürworter und Gegner

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Bern Nord,

Am Wochenende stimmt die Schweiz über das neue Jagdgesetz ab. Ein Jäger und ein Umweltschützer aus der Region legen ihre Standpunkte dar.

Jagdgesetz
Jäger Peter Schmid aus Fraubrunnen (links) und Erich Lang, Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Münchenbuchsee. - zvg

Das neue Jagdgesetz ist umstritten. Die Befürworter nennen es fortschrittlich, die Gegner nennen es missraten. Das Jagdgesetz soll das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1986 ersetzen.

Darin wird geregelt, wie viele Tiere von welcher Tierart geschossen werden dürfen. Wird die Änderung im Jagdgesetz angenommen, wird der Artenschutz und die Abschussbestimmungen von geschützten Tierarten geändert.

Jagdgesetz: Dafür und dagegen

Peter Schmid ist Mitglied im Jagd- und Wildschutzverein Fraubrunnen. Seit über 20 Jahren ist Schmid auf der Jagd und «immer noch fasziniert von unserer Natur und den dazugehörigen Erlebnissen», sagt er. Schmid ist klar für das neue Jagdgesetz.

Nein stimmt Erich Lang, Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Münchenbuchsee. Der Verein möchte sich unter anderem für die Erhaltung und Neuschaffung von biologisch reichhaltigen Lebensräumen und Naturobjekten einsetzen.

Befürchtung: Tiere werden ohne Grund geschossen

Lang sieht viele Nachteile im neuen Gesetz. «Es ist absolut unnötig», sagt er. «Geschützte Tiere wie Wolf und Luchs könnten künftig – ohne dass sie Schaden angerichtet hätten – sogar in Wildschutzgebieten geschossen werden.» Der Bund müsse dem Abschuss nicht mehr zustimmen, die Verantwortung liege bei den Kantonen.

Für Erich Lang ist das problematisch. Einige Kantone würden nur darauf warten, Tiere zu schiessen. «Natürlich sind Nutztierrisse sehr bedauerlich. Doch Problemwölfe können schon jetzt auf Antrag abgeschossen werden», sagt Erich Lang.

Wolf Husky
Der Jäger verwechselte den Hund offenbar mit einem Wolf. - DPA

Nicht abwarten, bis etwas passiert

Peter Schmid sieht in der erweiterten Selbstständigkeit der Kantone Vorteile. «Wenn verhaltensauffällige Tiere mehrfach versuchen, in Ställe einzudringen, können sie künftig präventiv vom Wildhüter erlegt werden. Und zwar bevor das Tier Schaden anrichtet.» Man müsse nicht immer warten, bis etwas passiert. «Und der Kanton muss ja die Bewilligung zum Abschuss erteilen.»

Erich Lang sieht weitere Nachteile im neuen Jagdgesetz. «Auch Arten wie der Biber und Feldhase könnten auf Vorrat geschossen werden», befürchtet er. «Auch die Trophäenjagd auf Tiere, die vom Aussterben bedroht sind, wie auf den Birkhahn oder die sehr seltene Waldschnepfe geht weiter.» Schonzeit bringe nichts.

Biber
Ein Biber. - ewl

Problematisches Denken der urbanen Bevölkerung

Jäger Peter Schmid findet viel Positives im neuen Jagdgesetz. «Das jetzige Gesetz ist schon mehrere Jahrzehnte alt», sagt er. «Die Landschaft, aber auch die Tierwelt haben sich stark verändert, wie auch das Freizeitverhalten der Menschen in der Natur

Peter Schmid gibt noch mehr zu denken: «Ein Teil der urbanen Bevölkerung kann sich nicht in die Sorgen und Nöte der Berg- und Landbevölkerung einfühlen. Aber wenn es ein Wespennest, Ratten, Mücken oder Mäuse in der Stadtwohnung hat, muss sofort der Kammerjäger her. Sind diese Tiere denn weniger Wert als andere?»

Grossraubtiere sind fürs Ökosystem wichtig

Befürworter des neuen Jagdgesetzes argumentieren auch, dass mit dem neuen Gesetz mehr Tierarten als bisher unter Schutz gestellt werden. Das sei für die Artenvielfalt und Kulturlandschaft positiv. Für Erich Lang hinkt dieses Argument.

«Artenvielfalt und Kulturlandschaft wird nicht geschützt, im Gegenteil.» Er sagt: «Beispielsweise sind die auf der Abschussliste stehenden Grossraubtiere für unser Ökosystem enorm wichtig. Durch den Druck durch Wolf und Luchs auf Hirsche und Rehe werden Beissschäden an Schutzwäldern im Gebirge deutlich vermindert.»

Befürchtung: Höckerschwan und Biber auf der Abschussliste

Wenn das neue Jagdgesetz angenommen wird, wird sich das laut Erich Lang auch auf die Artenvielfalt in der Umgebung auswirken. «Der Schutz der Segler- und Schwalbenester würde in einer vom Bundesrat vorgesehen Verordnung für die nächste Brutsaison abgeschafft», sagt Lang.

Er befürchtet, dass auch der Höckerschwan und vor allem der Biber bald auf der Abschussliste landen würden. «Dabei ist der Biber als Renaturier absolute Spitze und vor allem auch viel günstiger als Eingriffe durch den Menschen.»

Regionale Jagd verändert sich nicht

Jäger Peter Schmid sagt, dass sich bei einer Annahme des Jagdgesetzes in der regionalen Jagd nicht viel verändern würde. «Wir verzichten bereits auf die Bejagung von jagdbaren aber bei uns bedrohten Wildtieren.»

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