Wie die Gemeinde Zollikofen mitteilt, werden Gräber, deren Ruhedauer von 20 beziehungsweise 50 Jahren abgelaufen ist, ab Ende August 2024 aufgehoben.
Gebäude des Strasseninspektorats Mittelland Nord in Zollikofen.
Gebäude des Strasseninspektorats Mittelland Nord in Zollikofen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Nach Ablauf der ordentlichen Ruhedauer von 20 beziehungsweise 50 Jahren werden gemäss dem Bestattungs- und Friedhofreglement einige Grabstellen aufgehoben.

Die Ruhedauer wird von der ersten Beisetzung an gerechnet und die genaue Liste der Gräber liegt online auf der Gemeindewebseite zur Einsicht.

Allfällige Ansprüche auf das Grabmal, Nischenplatte oder die Bepflanzung sollen dem Bestattungsamt bis spätestens am 26. August 2024 gemeldet werden.

Ab 2. September 2024 werden die Grabstellen durch die Friedhofmitarbeitenden aufgehoben.

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