Wahl des Vizepräsidiums in Meikirch steht bevor
Wie die Gemeinde Meikirch mitteilt, wird nach der Demission von Lela Gautschi Siegrist als per 31. Dezember 2022 ein neuer Vizegemeindepräsident gewählt.
Nach der Demission von Lela Gautschi Siegrist als Gemeinderätin und Vizegemeindepräsidentin per 31. Dezember 2022 hat die SP Meikirch gemäss dem Wahlreglement Bernhard Brändli als Nachfolger gemeldet.
Bernhard Brändli wird demnach den Gemeinderatssitz der SP ab 1. Januar 2023 bis zum Ende der Legislatur 31. Dezember 2024 übernehmen.
Für das vakante Vizegemeindepräsidium sind Urnenwahlen anzuordnen. Wählbar sind sämtliche Gemeinderatsmitglieder per 1. Januar 2023 inklusive Bernhard Brändli.
Es wurden zwei Wahltermine festgelegt
Die Wahl des Vizegemeindepräsidiums wird im Majorzverfahren durchgeführt.
Die Wahltermine wurden vom Gemeinderat für den ersten Wahlgang für Sonntag, 4. Dezember 2022, und den zweiten Wahlgang, Stichwahl sofern nötig, für Sonntag, 18. Dezember 2022, festgelegt.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht oder im zweiten Wahlgang am meisten Stimmen erhält.
Wenn nur eine Kandidatur eingereicht wird, wird der Kandidat vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Auf eine Urnenabstimmung kann verzichtet werden
Wahlvorschläge sind bis spätestens am 8. November 2022, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein.
Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen, die Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.
Für die Durchführung dieser Wahlen gelten die Vorschriften des Wahlreglements vom 21. Oktober 1993.