Fällanden passt Gemeindeordnung an neue Gegebenheiten an
Fällanden nimmt eine Totalrevision der Gemeindeordnung vor, um sie an die Praxiserfahrungen der Einheitsgemeinde und veränderte Rahmenbedingungen anzugleichen.

Wie die Gemeinde Fällanden mitteilt, trat die aktuell gültige Gemeindeordnung per 1. Januar 2022 mit Einführung der Einheitsgemeinde in Kraft. Bereits dannzumal war klar, dass mit den Praxiserfahrungen der ersten Jahre als Einheitsgemeinde eine erneute Revision der Gemeindeordnung notwendig sein wird, um diese zu optimieren und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Die geplanten Anpassungen umfassen diverse Themengebiete in der Gemeindeordnung. Daher ist es sinnvoll, hierfür eine Totalrevision der Gemeindeordnung vorzunehmen.
Stellungnahmen bis April 2025 möglich
Zum Entwurf der neuen Gemeindeordnung wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dieses dauert bis Freitag, 18. April 2025. Alle erforderlichen Unterlagen stehen ab sofort auf der Webseite der Gemeinde unter zur Verfügung.
Die Stellungnahmen können entweder direkt im bereitgestellten Dokument oder in anderer schriftlicher Form per E-Mail eingereicht werden.
Am Mittwoch, 26. März 2025, findet um 20 Uhr in der Zwicky-Fabrik eine Informationsveranstaltung zur Totalrevision der Gemeindeordnung statt. Der Gemeinderat erläutert die geplanten Anpassungen und es besteht ausreichend Zeit, um allfällige Fragen aus dem Publikum zu beantworten.
Damit sollen alle interessierten Personen über ausreichende Informationen verfügen, um bei Bedarf im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eine Stellungnahme einreichen zu können.
Rückmeldungen werden geprüft und verarbeitet
Der Gemeinderat wird die Rückmeldungen nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens prüfen und verarbeiten. Anschliessend geht die neue Gemeindeordnung zur rechtlichen Vorprüfung an das Gemeindeamt Kanton Zürich, bevor sie vom Gemeinderat Ende Juni 2025 definitiv zuhanden der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 verabschiedet werden kann.
Die Erneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026–2030 sollen basierend auf der neuen Gemeindeordnung durchgeführt werden.