Volketswil: Methodistenkapelle fällt aus Denkmalliste
Die ehemalige Methodistenkapelle wird von Volketswil aus dem Inventar gestrichen, da sie keinen ausreichenden historischen oder architektonischen Wert besitzt.

Der Gemeinderat hat entschieden, die ehemalige Methodistenkapelle an der Alten Gasse in Hegnau aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte zu entlassen, schreibt die Gemeinde Volketswil. Eine Methodistenkapelle ist ein Gebetshaus der Methodistischen Kirche, einer christlichen Glaubensgemeinschaft, die im 18. Jahrhundert aus der anglikanischen Kirche hervorging.
Die ehemalige methodistische Kapelle in Hegnau erfüllt gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) nicht die hohen Anforderungen an ein Schutzobjekt und weist keinen ausreichenden denkmalpflegerischen Schutzwert auf. Die Schutzabklärung erfolgte auf Antrag der Bereuter Totalunternehmung AG, Illnau-Effretikon, im Rahmen eines Provokationsbegehrens, um die Schutzwürdigkeit der Liegenschaft zu klären.
Schlichte Gestaltung und Umbau führen zum Verzicht
Ein Fachgutachten ergab, dass das 1912 erbaute Gebäude aufgrund seiner schlichten Gestaltung und der fehlenden architektonischen Merkmale einer methodistischen Kapelle nicht als erhaltenswert eingestuft werden kann.
Zudem wurde es zwischen 1996 und 1999 umfassend zu einem Wohnhaus umgebaut, wodurch seine ursprüngliche Nutzung kaum mehr erkennbar ist. Auch seine Stellung im Ortsbild ist durch die veränderte Umgebung nicht mehr prägend. Daher verzichtet der Gemeinderat auf die Unterschutzstellung.