Kaltbrunn: Neues Reglement über Fonds für Sportanlagen
Wie die Gemeinde Kaltbrunn informiert, unterstehen neu auch Ausstattungen für Sportanlagen dem Fondszweck. Es wurde kein fakultatives Referendum ergriffen.
Am 29. März 2023 hat der Gemeinderat von Kaltbrunn die Teilrevision zum Reglement für den Fonds für Sportanlagen vom 26. Februar 2015 erlassen.
Der Erlass wurde vom 22. Mai bis 30. Juni 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Infolge des nicht ergriffenen fakultativen Referendums erlangte das teilrevidierte Reglement für den Fonds für Sportanlagen am 1. Juli 2023 Rechtskraft.
Somit unterstehen neu auch Ausstattungen für Sportanlagen dem Fondszweck.