Schänis führt eine Tempo-30-Zone für den Bereich Oberbirgstrasse ein

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Gaster,

Wie die Gemeinde Schänis mitteilt, wird nun im Wohngebiet um die Oberbirgstrasse Tempo 30 eingeführt, um für mehr Sicherheit der Kinder zu sorgen.

Ortstrasse Mühlegasse in der Gemeinde Schänis in St.Gallen.
Ortstrasse Mühlegasse in der Gemeinde Schänis in St.Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Nach den positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einführung von Tempo 30 im Gebiet Rappenbach-Chastlistrasse wird nun im Gebiet Oberbirgstrasse eine Tempo-30-Zone geschaffen. Damit können gleich mehrere Quartiere von einer Verbesserung der Wohnqualität profitieren.

Die den Charakter einer Sammelstrasse aufweisende Oberbirgstrasse wurde zusammen mit den Erschliessungsstrassen in ihrem Einzugsgebiet auf die Eignung für Tempo 30 untersucht.

Der Untersuchungsperimeter umfasste folgende Strassen: Oberbirgstrasse, Hofstrasse, Untere Leimenstrasse, Ziegelhofstrasse, Obere Leimenstrasse, Birligstrasse, Graf-Hunfried-Strasse, Wolfschlagstrasse, Büchel, Hartmannsgüetli, Faadstrasse, Eichenhof.

Die Temporeduzierung sorgt für mehr Sicherheit für Schulkinder

Im Untersuchungsperimeter sind die Kriterien für die Einführung einer Tempo-30-Zone klar gegeben. Für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung der Tempo-30-Zone sprechen folgende Gründe:

Durch die vorwiegend wohnliche Nutzung und die öffentlichen Bauten und Anlagen innerhalb der Zonen besteht für Fussgänger, insbesondere für Schulkinder, ein erhöhtes Schutzbedürfnis.

Die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind auf ein sicheres Wohnumfeld angewiesen und müssen das Strassennetz ungefährdet queren und begehen können.

In den verschiedenen Strassenabschnitten kann mittels eines langsameren Tempos die Sicherheit von Hauszufahrten, öffentlichen Bauten und von Zufahrten von untergeordneten Quartierstrassen verbessert werden.

Die Temporeduzierung sorgt für eine höhere Wohnqualität

Bei Kreuzungen oder Einmündungen mit eingeschränkter Sichtweite kann die Sicherheit aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeit ebenfalls erhöht werden. Des Weiteren führt die Geschwindigkeitsreduktion zu tieferen Lärm- und Umweltemissionen, was sich positiv auf die Wohnqualität auswirkt.

Die Senkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h hat für die restlichen Verkehrsteilnehmer keine negativen Auswirkungen.

Im Bereich zwischen der westlichen Zufahrt der Oberbirgstrasse auf die Kantonsstrasse und der Unteren Leimenstrasse ist die Verkehrsbelastung für eine Gemeindestrasse eher gross. Mithilfe von langsameren Geschwindigkeiten können in diesem Bereich Verkehrssicherheit und Wohnqualität deutlich verbessert werden.

Die Unterlagen sind beim Gemeindehaus einzusehen

Die Tempo-30-Zone im Gebiet Rappenbach-Chastlistrasse wurde zwischenzeitlich erfolgreich eingeführt.

Mit dem Erlass einer weiteren Tempo-30-Zone für das Gebiet Oberbirgstrasse kommt der Gemeinderat seiner Verpflichtung aus dem behördenverbindlichen kommunalen Richtplan nach, wonach in den Wohnquartieren sukzessive Tempo 30 eingeführt werden soll.

Die Unterlagen zum Strassenprojekt liegen in der Zeit vom 19. Oktober bis 17. November 2021 im Foyer des Gemeindehauses öffentlich auf und können zudem unter der Rubrik «Neuigkeiten» auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.

Kommentare

Mehr aus Rapperswil

Auffahrkollision auf A15.