Greifensee informiert über die Einzelinitiative zum Werkgebäude

In Greifensee wurde die Initiative «Schützt unsere Bauern- und Werkgebäude Im Hof», die eine negative städtebauliche Entwicklung verhindern möchte, eingereicht.

Blick Richtung Greifensee von Maur.
Blick Richtung Greifensee von Maur. - Nau.ch / Simone Imhof

Am 23. Februar 2021 reichte Fredi Stury die zu einem ausgearbeiteten Entwurf überarbeitete Einzelinitiative «Schützt unsere Bauern- und Werkgebäude Im Hof» beim Gemeinderat ein. Die Einzelinitiative betrifft ausschliesslich die Grundstücke Kat.-Nrn. 1141 und 1253 und verfolgt das Ziel, eine negative städtebauliche und gestalterische Entwicklung zu verhindern. Die andere bestehende Zone für öffentliche Bauten (Areal Primarschule Breiti) bleibt von der Einzelinitiative unberührt.

Somit handelt es sich bei den vom Initianten vorgeschlagenen Bauvorschriften der Zone für öffentliche Bauten für die vorgenannten Grundstücke um eine besondere gebietsbezogene Anordnung. Die Initiative verlangt, dass der Art. 39 der Bauordnung für das genannte Gebiet mit einer Höhenbeschränkung - analog der Bestimmungen der Kernzone II - sowie der Verpflichtung zur Erstellung von Satteldächern ergänzt wird.

Das Ressort Hochbau und Planung muss eine Teilrevision erarbeiten

Für die Umsetzung der Einzelinitiative ist eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung notwendig. Das Ressort Hochbau und Planung der Gemeinde Greifensee ist für deren Erarbeitung verantwortlich. Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) werden die Änderungen vor der Festsetzung öffentlich aufgelegt. Über den Planinhalt kann sich jedermann innert 60 Tagen nach der Bekanntmachung beim Gemeinderat schriftlich äussern.

Zeitgleich wird die Vorlage dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach Erhalt der Rückmeldungen werden dem Gemeinderat die Änderungsvorlage sowie der Beleuchtende Bericht samt dem Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen aus der öffentlichen Auflage zur Verabschiedung zu Handen der Gemeindeversammlung überwiesen.

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