Gaspreissenkung in der Gemeinde Richterswil
Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, hat der Gemeinderat eine Anpassung der Gastarifstruktur und eine Senkung der Gastarife per 1. September 2023 festgelegt.
Mit Beschluss Nummer 2023-122 vom 10. Juli 2023 hat der Gemeinderat nach Anhörung des Preisüberwachers eine Anpassung der Gastarifstruktur und eine Senkung der Gastarife festgelegt.
Das angepasste Tarifblatt wird per 1. September 2023 in der systematischen Rechtssammlung Richterswil neu aufgeschaltet, welche auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden kann.
Der Beschluss kann im digitalen Amtsblatt Schweiz eingesehen werden und liegt während der Rekursfrist in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
Vorgaben für Rekursschriften
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen Rekurs eingereicht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Dem Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.