Die Stadt Wädenswil schreibt die Taxistandplätze auf öffentlichem Grund neu aus. Interessierte Taxiunternehmen können sich für die Standplätze bewerben.
Der Bahnhof der Gemeinde Wädenswil.
Der Bahnhof der Gemeinde Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, wird mit dem neuen Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) das Taxiwesen weitestgehend zu einer kantonalen Regulierungs- und Vollzugsaufgabe. Was in der Hoheit der Gemeinden verbleibt, ist die Vergabe von Taxistandplätzen auf öffentlichem Grund. Die Stadt Wädenswil schreibt deshalb die Taxistandplätze per 1. Januar 2025 neu aus.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2024 und nach Ablauf der Übergangsfrist für bestehende Taxi-Konzessionen Ende 2024 wird die Taxiverordnung der Stadt Wädenswil vom 25. Oktober 2004 obsolet. Die Abteilung Gesellschaft hat daher ein neues Reglement über die Nutzung der Taxistandplätze auf öffentlichem Grund erarbeitet. Dieses wurde am 2. September 2024 vom Stadtrat verabschiedet und tritt per 1. November 2024 in Kraft.

Im neuen Reglement wird festgehalten, dass die Taxistandplätze auf öffentlichem Grund ausgeschrieben werden und nach welchen Kriterien der Zuschlag erteilt wird. Auf dieser Basis hat die Abteilung Gesellschaft die Ausschreibung ausgearbeitet und am 16. Oktober 2024 im digitalen Amtsblatt Schweiz publiziert. Alle interessierten Taxiunternehmen sind eingeladen, sich für die Standplätze zu bewerben.

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