Richterswil bewilligt Nachkredit für Festlegung Gewässerraum
Wie die Gemeinde Richterswil berichtet, wurde ein Nachtragskredit in Höhe von 92'000 Franken für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet genehmigt.
Im Juli 2019 vergab der Gemeinderat die Planerarbeiten für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Richterswil im Einladungsverfahren.
Im Januar 2020 verabschiedete der Gemeinderat den Entwurf der Gewässerraumfestsetzung zu Handen der Vorprüfung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
2021 informierte das AWEL über das weitere Vorgehen und über zusätzlich geforderte Präzisierungen und Anpassungen der Methodik zur Gewässerraumfestlegung.
Die kantonale Fachstelle beabsichtigt damit, in der Vergangenheit erkannte Unschärfen zu verbessern, eine fundierte und umfassende Interessenabwägung zu gewährleisten und eine Effizienzsteigerung bei der Vorprüfung eingereichter Gewässerraumdossiers durch das AWEL zu ermöglichen.
Das AWEL forderte umfangreiche Anpassungen und eine zweite Vorprüfung
Die Vorprüfung der Gewässerraumfestlegung Richterswil wurde vor dieser Neuerung auf Basis der ursprünglichen Anforderungen des AWEL eingereicht.
Trotzdem forderte das AWEL in seiner Vorprüfung vom Mai 2021 umfangreiche Anpassungen am Projekt der Gemeinde Richterswil und eine zweite Vorprüfung.
Diese zusätzlichen Arbeitsschritte beziehungsweise umfangreicheren Abklärungen, wie beispielsweise vertiefte Hochwasserschutzberechnungen und die Bildung von zusätzlichen Gewässerabschnitten, sind jedoch umzusetzen.
Das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro geht davon aus, dass die Gemeinde Richterswil nur die verlangten Korrekturen und Ergänzungen gemäss der Vorprüfung umsetzen muss.
Die neu geschätzten Kosten liegen bei rund 168'000 Franken
Insgesamt geht das AWEL mittlerweile von Kosten von rund 20'000 Franken pro Kilometer Gewässerraum aus.
Aufgrund gesammelter Erfahrungen erachtet das Planungsbüro diese Schätzung als realistisch. In Richterswil sind rund 8,4 Kilometer von der Gewässerraumfestlegung tangiert.
Dies ergibt neu geschätzte Kosten von rund 168'000 Franken. Bisher wurden Leistungen im Wert von 57'170,95 Franken erbracht.
Die Erhöhung des Kostendachs für die Festlegung des Gewässerraums von 38'000 Franken um 92'000 Franken auf 130'000 Franken wurde genehmigt.