Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Richterswil
Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, wurde gegen Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung kein Rechtsmittel ergriffen und so tritt sie in Kraft.
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Richterswil wurde von den Stimmberechtigen der Gemeinde Richterswil an der Gemeindeversammlung vom 8. September 2022 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 31. Mai 2023 unter Vorbehalt von Dispositiv II genehmigt.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 18. Juli 2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Richterswil tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.