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Wädenswil erwirbt Aktien der Hangenmoos AG vom Kanton Zürich

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Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, hat sie vom Kanton Zürich seine Beteiligung von 8,33 Prozent an Hangenmoos AG zum Preis von zehn Millionen Franken gekauft.

Das Stadtzentrum Wädenswil.
Das Stadtzentrum Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Als der Kanton Zürich den Autobahnstützpunkt Neubühl erstellte, wurde er im Jahr 1966 Genossenschafter bei der Hangenmoos, damit seine Angestellten dort Wohnungen mieten konnten.

Im Rahmen der Umwandlung von der Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft erhielt der Kanton eine Beteiligung von 8,33 Prozent an der Gesellschaft.

Heute verbindet der Kanton keine öffentlichen Aufgaben mehr mit dieser Beteiligung. Sie befand sich deshalb im Finanzvermögen des Kantons.

Zur Bereinigung seines Portfolios liess der Regierungsrat einen Verkauf prüfen.

Langfristige Entwicklung der Hangenmoos AG

Die Stadt Wädenswil hielt bisher eine Beteiligung von 7,5 Prozent an der Hangenmoos AG. Auch für die Stadt ist dies eine Finanzbeteiligung.

Jedoch hat daneben der Stadtrat auch Interesse an der langfristigen Entwicklung der Hangenmoos AG.

Sie ist ein wesentlicher Bauträger auf dem Gemeindegebiet von Wädenswil und besitzt über 450 Wohnungen.

Mit dem Kauf des Anteils von 8,33 Prozent vom Kanton Zürich kann die Stadt Wädenswil ihre Position als Aktionärin stärken und den bestehenden Sitz im Verwaltungsrat langfristig absichern.

Stadt Wädenswil wird zur viertgrössten Aktionärin

Damit die Bilanz nicht übermässig beansprucht wird, beabsichtigt der Stadtrat in Absprache mit der Hangenmoos AG und dem Kanton Zürich die Hälfte der erworbenen Aktien an die Hangenmoos AG weiterzuverkaufen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Aktien anschliessend zu vernichten.

Durch die Vernichtung der Aktien steigen die relativen Anteile an der Gesellschaft für alle Aktionäre, auch für die Stadt Wädenswil.

Nach Vollzug aller Transaktionen kommt die Stadt auf eine Beteiligung von 12,17 Prozent und wird zur viertgrössten Aktionärin.

Kaufpreis wird als angemessen bezeichnet

Der Kaufpreis in der Höhe von zehn Millionen Franken wird sowohl durch eine vom Kanton in Auftrag gegebene Einschätzung durch Wüest und Partner als auch eine eigene Bewertung durch die Finanzabteilung der Stadt Wädenswil als angemessen bezeichnet.

Der Stadtrat sieht in der weiteren Wertentwicklung dieser Beteiligung langfristig Potenzial.

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