Wie die Gemeinde Wila informiert, wurde das Feuerverbot infolge der nassen Witterung aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen.
Die Ortseinfahrt der Gemeinde Wila im Tösstal des Bezirks Pfäffikon.
Die Ortseinfahrt der Gemeinde Wila im Tösstal des Bezirks Pfäffikon. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Aufgrund der aktuell nassen Witterung ist das Feuerverbot im Siedlungsgebiet der Gemeinde Wila aufgehoben. Das kantonale Feuervorbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin. Das heisst, im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es weiterhin verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer und so weiter).

Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es zudem verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer zu entfachen.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (zum Beispiel auf befestigen Plätzen). Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht mehr. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FeuerwerkFeuerWila