Fischenthal

Inventar der potenziellen Schutzobjekte in Fischenthal

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Region Wald,

Wie die Gemeinde Fischenthal bekannt gibt, liegt das kommunale Inventar der potenziellen Schutzobjekte in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auf.

Fischenthal.
Gemeinde Fischenthal ZH. - Gemeinde Fischenthal.

Das «kommunale Inventar der potenziellen Schutzobjekte» bildet die ortsspezifische Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Fischenthal ab und führt ihre qualitätsvollen Bauten aus unterschiedlichen Bauepochen auf.

Das Inventar legt fest, welche Gebäude aus welchen Gründen vor Beeinträchtigungen zu bewahren und in der Erscheinung sowie in der Substanz zu erhalten sind.

Das Inventar ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Baubehörde, indem es eine Grundlage bietet für die Beurteilung von Bau- und Planungsvorhaben am inventarisierten Gebäude oder in dessen näheren Umgebung.

Zudem gibt es der Grundeigentümerschaft Planungssicherheit, indem es über die potenziellen Schutzeigenschaften ihres Gebäudes informiert.

Die Inventaraufnahme bedeutet erst eine Schutzvermutung

Für die Grundeigentümerschaft eines inventarisierten Objekts bedeutet dies konkret, dass Veränderungen am Gebäude oder dessen näheren Umgebung auf den Schutzzweck gemäss Inventarblatt Rücksicht nehmen müssen.

Mit Vorteil wird deshalb der Spielraum für mögliche bauliche Massnahmen vor der Erarbeitung eines konkreten Projekts im Austausch mit der zuständigen Behörde geklärt.

Die Inventaraufnahme bedeutet erst eine Schutzvermutung.

Positiver oder negativer Schutzentscheid möglich

Ein definitiver (positiver oder negativer) Schutzentscheid ist zu treffen, wenn die Eigentümerschaft dies wünscht und ein aktuelles Interesse glaubhaft macht, zum Beispiel bei Abbruch – oder Umbauvorhaben, Verkaufsabsichten, Erbteilung, oder wenn aufgrund eines Bauvorhabens, anderer Umstände oder geplanter Massnahmen der mögliche Schutzzweck eines Objekts, wie er im Inventar festgelegt ist, beeinträchtigt werden könnte.

In diesem Fall teilt die zuständige Behörde dem Eigentümer die Einleitung eines Schutzabklärungsverfahrens mit.

Den Schutzentscheid (Unterschutzstellung oder Entlassung) trifft bei kommunalen Objekten der Gemeinderat.

Abklärung der Schutzwürdigkeit des Objekts als Grundlage

Grundlage des Entscheids ist einerseits die Abklärung der Schutzwürdigkeit des Objekts (Gutachterlicher Bericht) und andererseits die Klärung von öffentlichen oder privaten Interessen, die allenfalls gegen eine Unterschutzstellung sprechen.

In Erwägung all dieser Interessen fällt der Gemeinderat sodann den Schutzentscheid.

Eine umfassende Abklärung der Schutzwürdigkeit ist insbesondere auch dann notwendig, wenn ein Objekt aufgrund höher gewichteter anderer öffentlicher Interessen entlassen werden soll – denn nur mit Vorliegen der Begründung des Zeugenwertes eines Objekts kann dieser gegenüber anderen Werten beziehungsweise Interessen abgewogen werden.

Das kommunale Inventar der potenziellen Schutzobjekte liegt auf der Gemeindeverwaltung bei der Abteilung Bau und Planung öffentlich zur Einsicht auf.

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