Zell ZH: Mehrwertausgleich wird in Kraft gesetzt
Wie die Gemeinde Zell ZH mitteilt, wurde gegen Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung in Bezug auf Mehrwertausgleich in Bauordnung kein Rekurs eingereicht.
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung in Bezug auf den Mehrwertausgleich in der Bauordnung wurde von der Gemeindeversammlung am 20. Juni 2022 festgesetzt und genehmigt.
Die Genehmigung wurde am 23. September 2022 mit Rechtsmittelbelehrung publiziert.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts Kanton Zürich vom 12. Dezember 2022 wurde dagegen kein Rekurs eingereicht.
Die Bestimmungen über den Mehrwertausgleich in der Bauordnung der Gemeinde Zell treten hiermit in Kraft.