Fasnachtsumzug in Bischofszell findet nicht statt
Aufgrund des Verbotes des Bundes für die Durchführung von Grossveranstaltungen infolge des Coronavirus, wird der diesjährige Fasnachtsumzug abgesagt.

Der Bundesrat hat heute verordnet, dass in der Schweiz ab sofort und bis auf Weiteres keine Grossveranstaltungen ab 1000 Teilnehmenden durchgeführt werden dürfen. Dazu gehört auch der morgen Samstag, 29. Februar, geplante Fasnachtsumzug in Bischofszell. Dieser muss daher abgesagt werden.
Alle anderen Bischofszeller Fasnachtsaktivitäten können stattfinden. Nach einer eingehenden Lagebeurteilung und Risikoabwägung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Kantons sowie nach Rücksprache mit Bischofszeller Ärzten, kommt die Stadtbehörde zum Schluss, dass alle weiteren am Wochenenende geplanten Fasnachtsaktivitäten in Bischofszell (Beizenfasnacht, Schnitzelbänke Kornhallenfasnacht, Guggenkonzerte) ohne Einschränkungen durchgeführt werden können.
Mit Ausnahme des Umzuges erwarten alle anderen Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht deutlich weniger als 1‘000 Personen. Für einen Verzicht auf eine Absage spricht ausserdem, dass gemäss aktuellem Stand keine Fälle von infizierten Personen in der Umgebung bekannt sind.
Die Bischofszeller Fasnacht wird grossmehrheitlich von einheimischen Personen besucht. Die Stadt Bischofszell empfiehlt der Bevölkerung eine persönliche Risikoabschätzung für die Teilnahme an Veranstaltungen vorzunehmen und ausserdem die weiteren Empfehlungen der Behörden zu beachten.