In Märstetten soll das Friedhofsreglement angepasst werden
Wie die Gemeinde Märstetten mitteilt, muss das Friedhofsreglement, das aus dem Jahr 2006 stammt, geändert und angepasst werden.
Das Friedhofsreglement muss angepasst werden, da die rechtskonforme Umsetzung des Melderechts verlangt, dass die Verlegung eines Menschen in ein Heim oder eine Institution ausserhalb der Gemeinde den Wechsel des Hauptwohnsitzes begründet.
Im Sterbefall würde die Bestattung in der ehemaligen Wohngemeinde eine Kostenfolge nach sich ziehen. Dies soll nun mit der Änderung des Friedhofreglements, das aus dem Jahr 2006 stammt, vermieden werden.
Ehemalige Einwohner, die auswärts ein Heim oder eine Institution aufsuchen müssen, sollen ohne Kosten den aktuellen Einwohnern bezüglich Bestattung gleichgestellt werden. Diese melderechtliche Richtigstellung wird nicht nur Märstetten, sondern landesweit viele Gemeinden betreffen.
Mit der Reglementsüberarbeitung beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit der Präsidentin der Evangelischen Kirchgemeinde, Jennifer Varela, Pfarrer Tobias Arni sowie den Gemeinderatsmitgliedern Andrina Greutmann und Stefan Trösch.