Märstetten: Das Projekt Wydenweg wird abgebrochen
Wie die Gemeinde Märstetten mitteilt, haben mehrere Umstände dazu beigetragen, dass sich der Baubeginn verzögert hätte und somit das Projekt gestoppt wurde.
Wie in der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 17. November 2022 ausgeführt, werden auf der Parzelle 34 zwei Mehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus gebaut.
Diese werden über eine Tiefgarage erschlossen, deren Ausfahrt unmittelbar südlich der Liegenschaft Kreuzlingerstrasse 8 zu liegen kommt.
Der Kanton hat die Baubewilligung dafür im Jahr 2019 erteilt, mit der Auflage, dass ein Spiegel angebracht werden muss, um nach links in die Kantonsstrasse abbiegen zu können.
Die Ausfahrt könnte Schwierigkeiten verursachen
Diese neue Ausfahrtssituation in die Kantonsstrasse scheint aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr heikel.
Bereits jetzt ist dieses Engnis im Kurvenbereich sehr gefährlich. Die Situation würde mit dieser neuen Tiefgaragenausfahrt noch weiter akzentuiert, sprich verschlechtert.
Ein zusätzliches Baugesuch kam hinzu
Parallel zu diesem Bauvorhaben hat die Gemeindebehörde im Frühjahr 2022 eine Bauanfrage für die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern auf der Parzelle 38 erhalten (hinter Restaurant Sonne).
Dabei hat sich gezeigt, dass eine Tiefgaragenausfahrt zum Dorfplatz hin (vis-à-vis Volg) geplant ist, welche anhand der bisherigen Projektpläne aber von der kantonalen Denkmalpflege und der Gemeindebehörde als suboptimal taxiert wurde, weil sie der Dorfplatz-Erscheinung inklusive Restaurant abträglich wäre.
Da die kantonalen Fachstellen zudem noch eine andere Ausrichtung und Platzierung der Bauten gefordert haben, welche auch von der Gemeinde begrüsst wird, hat sich die Gemeinde mit der Frage einer rückwärtigen Erschliessung (von der Dorfstrasse respektive Dorfplatz abgewandt) beschäftigt.
Eine alternative Parzelle könnte infrage kommen
Die Gemeinde ist Eigentümerin der Parzelle 1002.
Diese könnte verwendet werden, um diese rückwärtigen Tiefgaragenerschliessungen sowohl für die Parzelle 34 als auch Parzelle 38 zu ermöglichen.
Alles scheint ins Rollen gekommen zu sein
Insgesamt schien es mit diesem Projekt vielen Anliegen gerecht zu werden und insbesondere eine Verbesserung bezüglich Verkehrssicherheit und Ortsbildschutz zu erreichen.
Dafür müsste das Strassenbauprojekt aber relativ schnell umgesetzt werden, damit der Eigentümer von Parzelle 34 in seinem Baufortschritt nicht behindert wird und dennoch zeitgerecht eine Erschliessungsstrasse für die (neu) südseitige Erschliessung seiner Tiefgarage vorhanden ist.
In Kenntnis dieser Ausgangslage wurde an der Gemeindeversammlung vom 17. November 2022 beschlossen, dass das Projekt weiterverfolgt werden soll sowie der entsprechende Erschliessungskredit genehmigt.
Die dazugehörigen Gespräche wurden abgehalten
Im Bewusstsein, dass das Vorhaben nur bei allseitiger Zustimmung zeitgerecht umgesetzt werden kann, wurden nach der Gemeindeversammlung mit den betroffenen anstossenden Grundeigentümern teils mehrere Gespräche geführt und dabei versucht, gute Lösungen zu erreichen und wo möglich Hand zu bieten.
Die Gespräche sind sachlich und respektvoll verlaufen, alle Beteiligten haben sich um einen Konsens bemüht.
Im Rahmen dieser Gespräche wurden mitunter mehrere Strassenführungsvarianten evaluiert und auf die diversen Anliegen bestmöglich eingegangen.
Nicht alle Betroffenen waren begeistert
Trotz vieler guter Gespräche ist es nicht gelungen, alle Anstösser für das Projekt zu gewinnen.
Dennoch wurde in Umsetzung des Gemeindeversammlungsbeschlusses das Erschliessungsprojekt Wydenweg vom 6. April 2023 bis 25. April 2023 öffentlich aufgelegt.
Sodann wurde während der öffentlichen Auflage durch Anstösser Einsprache erhoben, um ihre legitimen Interessen zu wahren.
In der Gemeinde konnte keine Einigung gefunden werden
Aufgrund der Einspracheerhebung müsste die Gemeinde Märstetten nun – als vom Projekt ebenfalls betroffene Grundeigentümerin – den Ausstand wahren und das Verfahren dem Kanton übergeben, um erstinstanzlich über die Einsprachen zu entscheiden.
Das Verfahren und die Bauarbeiten hätten den Zeitrahmen gesprengt
Nur schon angesichts der Verfahrensdauer für den erstinstanzlichen Entscheid, welcher wiederum mittels Rekurs weitergezogen werden könnte, sowie der Tatsache, dass die Bebauung auf Parzelle 34 im Gange ist, scheint es nur schon vom zeitlichen Ablauf her obsolet am Projekt festzuhalten.
Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen würde, wäre die (bereits bewilligte) Tiefgaragenausfahrt in die Kreuzlingerstrasse bereits erstellt und damit eine südseitige respektive hinterliegende Erschliessung von Parzelle 34 hinfällig.
Infolgedessen muss festgestellt werden, dass das Erschliessungsprojekt nicht realisiert werden kann.