Neue Gemeindeordnung in Bischofszell kommt im Juni an die Urne
Die Bischofszeller Stimmberechtigten werden aller Voraussicht nach am 13. Juni 2021 über die neue Gemeindeordnung abstimmen können.

Der Stadtrat hat die aus einer öffentlichen Vernehmlassung eingegangen Rückmeldungen zur überarbeiteten Gemeindeordnung und zum Geschäftsleitungsmodell ausgewertet. Einzelne, von politischen Ortsparteien eingebrachte Anregungen wurden neu aufgenommen.
So soll es künftig möglich sein, dass auch explizit nicht stimmberechtigte oder auswärtige Personen in städtischen Kommissionen mitwirken dürfen. Angesprochen sind hier insbesondere Spezialistinnen und Spezialisten zu entsprechenden Fachthemen, Jugendliche vor dem Erreichen der Volljährigkeit oder auch ausländische Staatsangehörige.
Diese Änderung gilt jedoch nur für Kommissionen ohne einen gesetzlichen Auftrag. Demgegenüber soll es nicht mehr zwingend sein, dass in jeder Kommission auch Stadtratsmitglieder vertreten sind.
Einbürgerungsverfahren, welche aus verschiedenen Gründen nicht mehr in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen sollen, werden der Kompetenz des Gesamtstadtrates, und nicht nur eines Ausschusses zugewiesen, um so eine breitere Abstützung zu erreichen.
Effizientere Arbeitsabläufe durch das Geschäftsleitungsmodell
Mit der Einführung des sogenannten Geschäftsleitungsmodells sollen rein operative Kompetenzen vom Stadtrat an eine vierköpfige Geschäftsleitung auf Stufe Verwaltung übertragen werden. Der Stadtrat möchte damit eine klarere Trennung der strategischen und operativen Ebene erreichen.
Weiter sollen die einzelnen Stadtratsmitglieder dadurch allgemein entlastet und die internen Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Die neue Gemeindeordnung sieht zudem vor, die heutige Rechnungsprüfungskommission zu einer Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) zu erweitern.
Ebenfalls möchte der Stadtrat ein Landkreditkonto einführen. Dieses soll es ihm ermöglichen, Liegenschaften und Grundstücke aufgrund von strategischen Überlegungen, im Rahmen eines festgelegten Globalkredites flexibler zu erwerben und zu veräussern. Diverse andere Gemeinden verfügen bereits über dieses strategisch wichtige Instrument.
Abstimmungen im Juni und November
Über die neue Gemeindeordnung werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger voraussichtlich am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 an der Urne befinden. Geplant ist, die Abstimmung in drei Kernfragen zu unterteilen: Einführung GRPK und Landkreditkonto im Grundsatz sowie übrige Anpassungen.
Die Zustimmung des Souverän vorausgesetzt, folgt an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 die Abstimmung zu den Reglementen über die GRPK und zum Landkreditkonto. Diese Erlasse regeln dann die Einzelheiten.
Alle erwähnten Dokumente sowie entsprechende Erläuterungen dazu können auch weiterhin auf der Website der Stadt eingesehen oder bei der Stadtkanzlei angefordert werden.