Wie die Stadt Weinfelden informiert, wurde die Geschäftsordnung revidiert. Das 16-jährige Dokument ist mit primär formellen Anpassungen modifiziert worden.
Der Thomas Bornhauser Brunnen in Weinfelden.
Der Thomas Bornhauser Brunnen in Weinfelden. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Geschäftsordnung des Stadtrats ist ein Basisdokument, das die Organisation, den formellen Prozess bei der Abwicklung von Geschäften, den Sitzungsablauf und die Rolle der Stadtkanzlei und der Ämter regelt.

Die bisherige Version stammt aus dem Jahr 2008. Die durch die Digitalisierung herbeigeführten Veränderungen in der Zusammenarbeit wurden darin nicht berücksichtigt.

Stadtratssitzungen beispielsweise finden seit Längerem papierlos statt – solche Veränderungen wurden nun auch in der Geschäftsordnung verankert.

Weitere Anpassungen sind auf die Coronapandemie zurückzuführen.

Anpassungen veralteter oder unpräziser Begrifflichkeiten

Konkret wurde die Zusammenarbeit im Stadtrat aufgrund behördlicher Entscheide (zum Beispiel Anordnung einer Quarantäne) präzisiert – Stadträte haben neu die Möglichkeit, sich in solchen Ausnahmesituationen per Videokonferenz an die Sitzung zuzuschalten.

Zudem wurden die Kompetenzen der Geschäftsleitung verschriftlicht, was auch eine Übernahme aus der gängigen Praxis bedeutet.

Weitere Anpassungen beziehen sich auf Formalitäten wie veraltete oder unpräzise Begrifflichkeiten, die entsprechend neu formuliert wurden.

Auf der Webseite der Stadt ist die Geschäftsordnung des Stadtrats über einen Link einzusehen.

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