Sulgen gibt Tipps zur Steuererklärung und Steuerrechnung
Wie die Gemeinde Sulgen berichtet, ist die Steuererklärung 2022 bis zum 30. April 2023 einzureichen. Dies kann man auch online machen.

Im Januar 2023 sind allen steuerpflichtigen Personen der Gemeinde Sulgen die Steuererklärungsformulare zugestellt worden.
Die Kantonale Steuerverwaltung hat die Einreichefrist für die Steuererklärung 2022 auf den 30. April 2023 festgelegt.
In Ausnahmefällen kann beim Gemeindesteueramt eine Fristverlängerung beantragt werden. Am einfachsten geschieht dies über die Gemeindewebseite.
Steuererklärungsformulare elektronisch übermitteln
Die Steuererklärungssoftware eFisc 2022 kann auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen werden.
Mit der eFisc 2022 ist eine elektronische Datenübermittlung der Steuererklärungsformulare möglich.
Bei der elektronischen Übermittlung ist dem Gemeindesteueramt zwingend die unterzeichnete «Quittung der elektronischen Übermittlung» sowie die Original-Steuererklärung einzureichen.
Weitere Beilagen zur Steuererklärung (Lohnausweise, Bescheinigung Säule 3a et cetera) können bei der elektronischen Übermittlung als Beilage hinzugefügt werden oder sind in physischer Form einzureichen.
Provisorische Steuern 2023 können in Raten bezahlt werden
Die Steuern des Jahres 2023 sind in der Regel in drei Teilbeträgen zahlbar.
Auf Wunsch kann die provisorische Steuerrechnung auch in monatlichen Raten von Januar bis Dezember 2023 beglichen werden.
Bei Interesse an dieser Zahlungsmöglichkeit melden man sich beim Gemeindesteueramt oder bestellt die Zahlungsoption (Abonnement für Teilzahlung in zwölf Raten) über den Online-Schalter auf der Gemeindewebseite.
Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszins
Für das Kalenderjahr 2023 wurden die Sätze für den Ausgleichs- und Rückerstattungszins vom Regierungsrat auf 0,2 Prozent und für den Verzugszins auf drei Prozent festgesetzt.
Die Gemeinde empfiehlt, den Online-Schalter zu benutzen
Im Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde Sulgen findet man viele nützliche Informationen rund ums Steuerwesen im Kanton Thurgau, wie zum Beispiel die Liste der abziehbaren freiwilligen Zuwendungen oder das Merkblatt der Kantonalen Steuerverwaltung zum Liegenschaftenunterhalt.
Mit den Steuerkalkulatoren kann man seine Steuerbelastung einfach und schnell berechnen.
Zudem stehen verschiedene Formulare, zum Beispiel für eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung, für die Eingabe einer Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung oder zur Einreichung eines Stundungsgesuches, zur Verfügung.