Wuppenau: Beschwerde zu Windenergie beim Verwaltungsgericht
Wie die Gemeinde Wuppenau berichtet, soll die Beschwerde erwirken, dass von der Ortsplanung auch der Bereich Windenergie genehmigt wird.
Der Gemeinderat Wuppenau reichte beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau fristgerecht Beschwerde ein betreffend der Nichtgenehmigung der Ortsplanung im Bereich Windenergie.
Betroffen sind der Kommunale Richtplan, Kapitel 2.1 Windenergie und das Baureglement Artikel 44.
Die Beschwerde soll erwirken, dass auch diese Teile der Ortsplanung genehmigt werden, und es geschieht in Rücksprache mit der Politischen Gemeinde Braunau.
Ebenfalls wird der Kontakt mit dem Verein Lebensqualität Braunau Wuppenau gepflegt.
Seitens der Bevölkerung besteht Interesse an der Windenergie
Die Gemeinde Wuppenau stützt sich auf ihre verfassungsmässig zugesprochene Gemeindeautonomie und die konsistenten, unmissverständlichen Meinungsäusserungen der Bevölkerung anlässlich der sehr gut besuchten Informations-, Mitwirkungs- und Gemeindeversammlungen der letzten Jahre in Sache Windenergiegebiet Braunau/Wuppenau.