Zihlschlacht-Sitterdorf: Neubemessung Prämienverbilligung
Einwohner, deren wirtschaftliche Situation sich im Jahr 2021 verschlechtert hat, haben die Möglichkeit, die Höhe ihrer Prämien neu bemessen zu lassen.
Wie die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf informiert, weist die Krankenkassenkontrollstelle Zihlschlacht-Sitterdorf darauf hin, dass innert 30 Tagen seit Rechtskraft der Steuerschlussrechnung 2021 eine Neubemessung der Prämienverbilligung für das Jahr 2021 verlangt werden kann, wenn sich für das letzte Jahr verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen lassen. Anspruchsberechtigte melden sich bitte bei der Krankenkassenkontrollstelle Zihlschlacht-Sitterdorf.
Anrecht auf Prämienverbilligung haben Erwachsene, die in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG versichert sind und deren provisorische einfache Steuer zu 100 Prozent der satzbestimmenden Faktoren 800 Franken oder weniger beträgt und kein Vermögen vorhanden ist. Für Kinder gilt die Voraussetzung, dass die Eltern kein Vermögen und eine provisorische einfache Steuer zu 100 Prozent von weniger als 1600 Franken ausweisen.