Bezirksrat kippt Gossauer Plan für Containeranlage

Gemeinde Gossau ZH
Gemeinde Gossau ZH

Wetzikon,

Gossau ZH muss nach einem Entscheid des Bezirksrats seine Pläne für die Containeranlage anpassen und weitere Optionen zur Geflüchtetenunterbringung prüfen.

Die Gemeindeverwaltung Gossau (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Gossau (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Gossau ZH informiert, plante der Gemeinderat aufgrund der durch den Kanton Zürich erhöhten Aufnahmequote die Verlegung einer Containeranlage für Geflüchtete an die Rebhaldenstrasse in Gossau-Dorf, um darin vorübergehend der Gemeinde Gossau zugewiesene Geflüchtete aufzunehmen.

Er bewilligte dafür im August 2024 einen Kredit in der Höhe von 190’000 Franken als gebundene Ausgabe. Der Bezirksrat hebt diesen Beschluss nun wieder auf.

Weil Gossau bis anhin vom Kanton weniger Geflüchtete zugewiesen wurden, als im August 2024 erwartet werden musste, wird der Gemeinderat kein Rechtsmittel gegen den Entscheid des Bezirksrats einlegen.

Standortverlagerung aufgrund Nähe zum Kindergarten

Die Asylfürsorgeverordnung verpflichtet die Gemeinden des Kantons Zürich, für die Unterbringung und Betreuung der ihnen vom Kanton zugewiesenen Geflüchteten zu sorgen.

Weil der Kanton die Aufnahmequote per 1. Juli 2024 erneut erhöht hatte, beschloss der Gemeinderat, eine ursprünglich als Schulraum angeschaffte, einstöckige Containeranlage als Übergangslösung für die Unterbringung von Geflüchteten umzunutzen.

Weil der bisherige Standort der Containeranlage direkt vor dem Eingang eines Kindergartens ist und sowohl der Gemeinderat als auch die Schulpflege es als ausgeschlossen erachteten, eine Unterkunft für Geflüchtete direkt vor dem Eingang eines Kindergartens zu betreiben, war eine Umplatzierung auf eine gemeindeeigene Parzelle an der Rebhaldenstrasse in Gossau-Dorf vorgesehen, direkt neben dem Pavillon, welcher heute schon von Geflüchteten bewohnt ist.

Rekurs eines Stimmberechtigten führt zu Revision

Für den Gemeinderat stellte die gewählte Variante zu jenem Zeitpunkt die einzige umsetzbare Lösung dar. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit bewilligte er die Projektkosten von 190’000 Franken als gebundene Ausgabe.

Dagegen legte ein Stimmberechtigter im Dezember 2024 Rekurs ein. Der Bezirksrat folgte den Überlegungen des Gemeinderats nicht.

In seinem Beschluss vom 27. Februar 2025 hält der Bezirksrat fest, dass es für die geplante Umnutzung und das Umplatzieren der Containeranlage die Zustimmung der Gemeindeversammlung braucht. Der Bezirksrat hat deshalb den Beschluss des Gemeinderats vom 21. August 2024 aufgehoben.

Spannungsfeld gegensätzlicher Ansprüche

Dem Gemeinderat Gossau ist es wichtig, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und Lösungen bereitzustellen, die eine Unterbringung von Geflüchteten zu vertretbaren Kosten ermöglichen.

Er hat vor diesem Hintergrund verschiedene Varianten geprüft und sich dabei nicht nur für die aus seiner Sicht zweckmässigste und wirtschaftlich günstigste entschieden, sondern auch für jene, die sich als einzige innert nützlicher Frist realisieren liesse.

Der Gemeinderat taxierte die Ausgaben für das Projekt als gebunden, weil er in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht keinen erheblichen Spielraum sah. Der Bezirksrat widerspricht dieser Einschätzung.

Bezirksrat fordert Flexibilität bei der Unterbringung

Die Tatsache, dass andere Unterbringungsmöglichkeiten – ungeachtet ihres Preisschildes, ihrer Zweckmässigkeit oder ihrer politischen Tragfähigkeit – bestehen könnten, soll der Ausgabe die Gebundenheit entziehen.

Der vom Bezirksrat nun geforderte Einbezug der Gemeindeversammlung führt dazu, dass den Gemeinden die Möglichkeit genommen wird, zeitnah und flexibel auf Veränderungen in der Unterbringung der zugewiesenen Geflüchteten zu reagieren. Die Gemeinden bewegen sich hier generell in einem Spannungsfeld von gegensätzlichen Ansprüchen.

Sie haben sowohl den Umsetzungsanforderungen des Kantons als auch den Mitspracheansprüchen der Öffentlichkeit zu genügen. Der Gemeinderat Gossau nimmt den Entscheid des Bezirksrats Hinwil zur Kenntnis und wird dagegen kein Rechtsmittel ergreifen.

Entscheid über Containeranlage bleibt offen

Ob die geplante Verlegung der Containeranlage an die Rebhaldenstrasse der Gemeindeversammlung vorgelegt wird, ist derzeit offen. Der Gemeinderat überprüft die Optionen bezüglich Unterbringung der zugewiesenen Geflüchteten ständig neu und wird die durch den Bezirksrat geschaffene Ausgangslage in diese Überlegungen künftig miteinbeziehen.

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