Gossau investiert in die Personenüberführung in Grüt

Gemeinde Gossau ZH
Gemeinde Gossau ZH

Wetzikon,

Gossau erachtet die Fussgängerbrücke in Grüt als wichtige Verbindung beider Ortsteile. Deshalb soll diese langfristig gesichert werden.

Blick auf Gossau (ZH) und im Hintergrund die reformierte Kirche.
Blick auf Gossau (ZH) und im Hintergrund die reformierte Kirche. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Personenüberführung über die Grüngingerstrasse, Grüt, dient der Erschliessung der Schulanlage sowie für Spaziergänger, die nicht direkt über die Grüningerstrasse gehen möchten.

Für den Kanton Zürich hat die Brücke hingegen keine Bedeutung und er könnte auf sie verzichten. Der Unterhalt der Fusswegverbindung wurde stets durch den Unterhaltsdienst der Gemeinde erledigt, diese Zuständigkeit war jedoch nicht schriftlich festgehalten.

Der Kanton ist daran, solche Unklarheiten im ganzen Kantonsgebiet aufzuräumen und schliesst mit den betroffenen Gemeinden einheitliche Verträge ab.

Regelung der Zuständigkeit für die Fussgängerbrücke

Der Gemeinderat erachtet die Personenüberführung in Grüt als wichtige Verbindung der beiden Ortsteile und soll langfristig gesichert werden.

Darum hat er dem Vertrag mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich zur Regelung der Zuständigkeit für die Fussgängerbrücke über die Grüningerstrasse zugestimmt.

Mit dem Vertrag gehen sämtliche Rechte und Pflichten an der Brücke offiziell an die Gemeinde über. Unterhalt und Reparaturen gehen wie bisher zu Lasten der Gemeinde.

Im Gegenzug vergütet der Kanton der Gemeinde pauschal 51'000 Franken. Dieser Betrag entspricht dem Wert, der für einen Abbruch der Brücke aufgewendet werden müsste.

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