Gossau (ZH)

Gossau ZH: Verkehrskontrolle ahndet mehrere Verstösse

Nau.ch Lokal
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Wetzikon,

In Gossau wurden bei einer Kontrolle acht Verstösse festgestellt, darunter eine Drogenfahrt und falsche Ladungssicherung. Es gab auch kleinere Übertretungen.

Die Bertschikerstrasse und Ortseinfahrt der Gemeinde Gossau (ZH).
Die Bertschikerstrasse und Ortseinfahrt der Gemeinde Gossau (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Gossau ZH berichtet, fand am Mittwochmorgen, 12. Februar 2025, eine umfangreiche Verkehrs- und Sicherheitskontrolle statt, die von der Stadtpolizei Wetzikon mit Unterstützung durch die Kantonspolizei Zürich und das Amt für Wirtschaft durchgeführt wurde.

Aufgrund der Sanierung der Grütstrasse im Zentrum von Gossau wird ein Grossteil des Durchgangsverkehrs über die Haldenstrasse umgeleitet. In letzter Zeit meldeten vermehrt Anwohnerinnen und Anwohner der Haldenstrasse Verstösse gegen die Strassenverkehrsregeln.

Aus diesem Grund führte die Stadtpolizei Wetzikon mit Unterstützung durch die Kantonspolizei Zürich und das Amt für Wirtschaft eine Verkehrskontrolle durch.

Gegenstand der Kontrolle

Die Verkehrskontrolle fand am Mittwoch, 12. Februar 2025, zwischen 6 und 9 Uhr auf der Haldenstrasse, Gossau, in beide Fahrtrichtungen statt. Dabei wurden die Fahrzeuge auf ihre Betriebssicherheit und die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker unter anderem auf ihre Fahrfähigkeit überprüft.

Das Amt für Wirtschaft führte dabei Kontrollen mit Fokus auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch.

Übertretungen und Auffälligkeiten

Insgesamt wurden im Rahmen dieser Kontrolle acht Übertretungen mit Ordnungsbussen geahndet. Dazu gehörten Verstösse wie das Fahren ohne Licht, Bedienen des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung oder das Nichttragen des Sicherheitsgurtes.

In einem Fall hielt die Polizei einen Lenker mit auffälliger Fahrweise an. Die Überprüfung ergab, dass der Autofahrer sich aufgrund von Drogenkonsum in einem nicht fahrfähigen Zustand befand. Es wurde an die Staatsanwaltschaft See/Oberland rapportiert.

Zusätzlich wurden Anzeigen wegen ungenügender Ladungssicherung erlassen, wo die Ladung gar nicht oder komplett falsch gesichert war. In einem Fall betrug die Profiltiefe der beiden Vorderreifen weniger als das erforderliche Mindestmass von 1,6 Millimeter. Die Polizei verzeigte die Lenker/innen an das Statthalteramt Hinwil.

Etliche Fahrerinnen und Fahrer wurden betreffend kleinere Probleme ermahnt, konnten ihre Fahrt jedoch fortsetzen.

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