Kunstresidenz in Belgrad erneut ausgeschrieben
Kunstschaffende mit Bezug zu Wetzikon können sich bis 1. Juni 2025 für einen viermonatigen Residenzaufenthalt im Belgrader Atelier bewerben.

Wie die Stadt Wetzikon informiert, bietet sie Kunstschaffenden mit Bezug zur Stadt erneut die Gelegenheit, für vier Monate im Rahmen eines Residenzaufenthalts in Belgrad zu arbeiten und zu leben. Als Mitglied der Städtekonferenz Kultur stellt Wetzikon ein Atelier in der serbischen Hauptstadt zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Juni 2025.
Nach 2023 erhalten Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt Wetzikon wieder die Möglichkeit, während vier Monaten in einem Atelier im Ausland zu arbeiten und zu leben. Der Aufenthalt in Belgrad dauert vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026.
Die grosszügige Atelierwohnung bietet jedem Gast ein eigenes Doppelbett sowie einen individuellen Wohn- und Arbeitsbereich. Für grössere künstlerische Arbeiten steht ein externer Arbeitsraum im Turm einer ehemaligen Brauerei zur Verfügung.
Wer kann sich bewerben?
Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie, Video, Film, Theater, Tanz, Literatur und Musik, die einen starken Bezug zur Stadt Wetzikon haben – sei es durch Wohnsitz, Herkunft oder künstlerisches Wirken. Das Atelier ist nicht für verstärkte Musik geeignet.
Die Stadt Wetzikon übernimmt die Kosten für die Nutzung des Wohn- und Arbeitsateliers und stellt ein Stipendium von 6000 Franken zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens zur Verfügung. Erwartet werden Offenheit, Flexibilität, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einer weiteren kunstschaffenden Person sowie eine Auseinandersetzung mit der lokalen Kulturszene.
Die Bewerbungen sind bis spätestens 1. Juni 2025 per E-Mail oder persönlich bei der Abteilung Kultur der Stadt Wetzikon einzureichen. Über die Vergabe entscheiden der Stadtpräsident, der Geschäftsbereichsleiter Sicherheit, Sport und Kultur sowie der Kulturbeauftragte. Die Entscheidung wird bis zum 13. Juni 2025 kommuniziert.