Wie die Gemeinde Rickenbach meldet, werden ab 1. Juli 2024 die Abwassergebühren erhöht, um Verluste auszugleichen und den Betrieb der Kanalisation zu sichern.
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach bei Wil (SG).
Die Gemeindeverwaltung Rickenbach bei Wil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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In den vergangenen vier Jahren resultierte in der Abwasserrechnung der politischen Gemeinde Rickenbach ein jährlicher Verlust von durchschnittlich rund 140‘000 Franken.

Zudem zeigt der Blick in die Zukunft, dass sich der Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanalisation ohne Gebührenerhöhung nicht mehr kostendeckend sicherstellen lässt.

Deshalb sieht sich der Gemeinderat zu einer Preisanpassung gezwungen. Er hat die neuen Grund- und Mengengebühren ab 1. Juli 2024 festgelegt.

Neue Wasserpreise im Detail

Die Grundgebühr beträgt für jeden Wasserzähler einschliesslich einer Wohnung oder eines Gewerbes 120 Franken.

Für jede zusätzliche Wohnung oder jedes zusätzliche Gewerbe fallen auch zusätzlich 62 Franken an.

Die Mengengebühr für jeden Kubikmeter genutztes Frischwasser beträgt 1,75 Franken, wobei bei Nutzung eines Regenwassertanks keine Erhöhung pro Kubikmeter erfolgt.

Mehreinnahmen decken laufende Kosten

Mit den daraus resultierenden Mehreinnahmen lassen sich die laufenden Kosten inklusive Abschreibungen wieder decken.

Für einen Haushalt (Wohnung oder Einfamilienhaus) entstehen durch die Preiserhöhung Mehrkosten von circa zehn Franken pro Monat.

Mit den angepassten Gebühren bewegt sich die Gemeinde Rickenbach weiterhin im Mittelfeld.

Der Preis steigt mit den Anforderungen

Zur Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung erhebt die Gemeinde Abwassergebühren.

Die Höhe der Gebühren wird so angesetzt, dass der Ertrag sämtliche Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung deckt, insbesondere jene für die Erstellung, Optimierung, Erneuerung und Erweiterung sowie den Betrieb und Unterhalt der Anlagen.

Die Gemeinde erhebt Anschlussgebühren für den Anschluss von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen an die öffentliche Siedlungsentwässerung sowie wiederkehrende Gebühren für die Ableitung von Abwasser in die öffentliche Siedlungsentwässerung.

Herausforderungen durch Mikroverunreinigungen

Gebrauchtes Frischwasser (Abwasser) aus Haushalten und Industrie- oder Gewerbebetrieben wird zur Reinigung über die Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) geleitet.

Nach den mehrstufigen Reinigungsprozessen wird das Wasser schliesslich der Thur und somit wieder der Natur zugeführt.

Die Anforderungen an die Abwasserreinigung steigen stetig, insbesondere infolge der zunehmenden Belastung durch Mikroverunreinigungen (zum Beispiel Medikamente, Körperpflegeartikel, Lebensmittelzusatzstoffe, Industriechemikalien, Pestizide oder Reinigungsmittel).

Das erfordert hohe Investitionen in den qualitativen, aber auch quantitativen Ausbau der bestehenden beziehungsweise den Bau neuer Anlagen.

Auswirkungen der GEP auf die Kosten

Ab dem Jahr 2024 sind diesbezüglich erstmals Beiträge an die künftige regionale Abwasseranlage ARA Thurau in Niederuzwil zu leisten.

Hinzu kommt, dass der Betriebsbeitrag Rickenbachs an die bisherige ARA Freudenau in Wil gemäss Endabrechnung 2023 um sieben Prozent höher ausgefallen ist.

Ausserdem ist auch die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) mit hohen Kosten verbunden.

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