Volksabstimmung in Wil über die Kompetenzen zur Energiebeschaffung
Am 7. März 2021 stimmt die Wiler Bevölkerung an der Urne über eine Änderung der Gemeindeordnung ab.

Der Strommarkt und der Gasmarkt sind auf europäischer Ebene bereits voll liberalisiert und in der Schweiz auf dem Weg dazu. Der Handel ist sehr schnell geworden; mehrjährige Verträge sind innert Tagen zu offerieren und innert Stunden abzuschliessen. Dies führt dazu, dass die Finanzkompetenzen von Bürgerschaft und Stadtparlament nicht mehr eingehalten werden können, wenn die Technischen Betriebe Wil (TBW) angemessen auf dem Markt agieren sollen.
Der Stadtrat verfügt über eine Ausgabekompetenz von 100‘000 Franken; das Stadtparlament entscheidet bis 1 Million Franken abschliessend, für Beträge bis 6 Millionen Franken unter Vorbehalt des fakultativen, für höhere Beträge unter Vorbehalt des obligatorischen Referendums. Für einen beispielhaften Zweijahresvertrag für Gaslieferungen an einen Grosskunden kann es sich etwa um mehrere Millionen Franken handeln, womit das Stadtparlament unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig wäre.
Es ist ohne weiteres einsichtig, dass der Gasliefervertrag unter diesen Umständen nicht zustande kommen könnte, da das Prozedere zur Einholung des Kredits viel zu lange dauern würde.
St. Gallen und Gossau kennen Kompetenzdelegation bereits
Daher ist eine umfassende Delegation der Kompetenzen zur Energiebeschaffung an den Stadtrat erforderlich. Nach der Anpassung der Gemeindeordnung kann dieser die Kompetenzen an die Technischen Betriebe weiterdelegieren. Dies soll aber nur im Rahmen einer umfassenden Risikosteuerung und Risikoüberwachung erfolgen.
Die TBW sind unter der Marke Thurcom neben der Versorgung mit Energie und Wasser auch Contentanbieter auf dem Kommunikationsnetz und sie stellen auch Telefonieservices zur Verfügung. Da auch hier oft schnell und langfristig Verträge abgeschlossen werden müssen, soll auch die Beschaffung dieser Services an den Stadtrat delegiert werden.
Die vorgesehene Regelung entspricht den heute in den beiden Städten St. Gallen und Gossau geltenden Kompetenzdelegationen, welche ihre Versorgungsbetriebe ebenfalls als unselbständige öffentlich-rechtliche Unternehmen betreiben.