Wil (SG)

Wil SG nahm eine Abstimmungsbeschwerde zur Kenntnis

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Wie die Gemeinde Wil SG angibt, richtet sich die Abstimmungsbeschwerde gegen den Nachtrag II zum Schulvertrag 1997. Der «Kathi»-Betrieb bleibt sichergestellt.

Die Altstadt in Wil (SG).
Die Altstadt in Wil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Der Stadtrat und die Stiftung Schule St. Katharina haben zur Kenntnis genommen, dass gegen den Nachtrag II zum Schulvertrag von 1997 nach unbenützt abgelaufener Referendumsfrist beim Departement des Innern Ende Juli 2023 eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht wurde.

Beide Parteien bedauern, dass weiterhin der Rechtsweg beschritten wird.

Die Stadt Wil wie auch die Stiftung werden den Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde und somit die vorläufige Anwendung des vom Parlament verabschiedeten Nachtrags II beantragen.

Die Vertragsverhandlungen für einen Nachfolgevertrag werden weiter vorangetrieben

Damit ist der Betrieb des «Kathi» sichergestellt.

Obwohl die Bearbeitung dieses Rechtsmittels sowohl bei der Stadt als auch bei der Stiftung Schule St. Katharina zusätzliche Ressourcen bindet, werden die Vertragsverhandlungen für einen Nachfolgevertrag weiter vorangetrieben.

So soll dem Parlament fristgerecht eine Nachfolgelösung unterbreitet werden können.

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