Zwischenabschluss: Steuererträge enttäuschen in Zuzwil
Die Gemeinde Zuzwil meldet Steuererträge unter Budget 2024. Während Einnahmen enttäuschen, kann bei den Ausgaben eine positive Bilanz gezogen werden.
Wie die Gemeinde Zuzwil berichtet, stimmte die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung 2024 den bisherigen Steuersätzen zu. Der Steuerfuss ist seit dem Jahr 2022 mit 77 Steuerpunkten stabil, die Grundsteuer beträgt seit dem Jahr 2007 vier Promille vom Verkehrswert.
Im Budget 2024 wurde bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen gegenüber dem effektiven Ergebnis des Vorjahres mit einem Zuwachs von 3,6 Prozent gerechnet.
Der Zwischenabschluss per Ende Oktober 2024 bestätigt, dass die Einnahmen der Steuern natürlicher Personen deutlich hinter den Erwartungen liegen. Der Zuwachs beträgt aktuell rund ein halbes Prozent.
Teilweise erreicht
Die Quellensteuer sowie die Gewinn- und Kapitalsteuern werden vom Kanton erhoben. Die Gemeinde erhält den gesetzlichen Anteil. Bei diesen Steuerarten ist erfreulich, dass die budgetierten Erträge mehrheitlich fakturiert sind und die angenommenen Höhen übertroffen haben.
Das Zwischenergebnis bei den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen liegt rund 120'000 Franken über dem Budget 2024 – auch bei den Quellen- und Grenzgängersteuern mit rund 60'000 Franken werden Mehreinnahmen verzeichnet. Hingegen hinken die Einnahmen bei den Nachzahlungen der natürlichen Personen mit rund 43 Prozent und bei den Grundstückgewinnsteuern mit rund 34 Prozent gegenüber den budgetierten Beträgen deutlich nach.
Die Höhe der Handänderungssteuern hängt von der Anzahl der Grundbuchgeschäfte ab. Momentan liegt dieser Wert noch eindeutig unter den Prognosen. Die Grundsteuern liegen im budgetierten Rahmen und sind soweit abgerechnet.
Ausgaben im Griff
Glücklicherweise führten in diesem Jahr noch kaum ausserordentliche Ereignisse zu grösseren Mehraufwänden. Die Aufwandseite ist gut überschaubar, in wenigen Konten sind begründete Abweichungen ersichtlich.
Im Interesse einer verantwortungsvollen Finanzpolitik und eines ausgeglichenen Gemeindehaushaltes sowie einer möglichst einheitlichen Budgetierungspraxis erliess der Gemeinderat für die Erstellung des Budgets 2025 wiederum Richtlinien. Grenzwerte, Rahmenbedingungen und Termine für die Budgetierung wurden darin festgelegt und geregelt.
Budgetierungsphase läuft
Die Budgetrichtlinien dienen den Kommissionen, dem Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum, der Schule und den Verwaltungsabteilungen als Vorgabe und Orientierungshilfe. Diese sollen eine einheitliche Budgetierungspraxis sicherstellen.
Es wird darauf geachtet, dass in sämtlichen Aufgabenbereichen der Gemeinde die finanziellen Mittel sparsam und zweckmässig eingesetzt werden. Dabei werden bisherige Ausgaben jährlich auf deren Bedarf überprüft und neue Ausgaben auf das Notwendigste beschränkt. Neue sowie grössere Posten sind zusätzlich zu begründen.