Wie die Gemeinde Hergiswil bei Willisau mitteilt, wird mit dem Landkauf Luegetalmatte die Entwicklung und die Einzonung zugunsten des Gewerbes gefördert.
Hergiswil bei Willisau
Hergiswil bei Willisau - hergiswil-lu.ch
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In der Gemeindestrategie ist festgehalten, dass sich der Gemeinderat für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen engagiert und offen ist für neues Gewerbe.

Im Gebiet Luegetalmatte besitzt die Einwohnergemeinde Gewerbeland. Im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanung wurden diverse Gespräche geführt.

Im Februar 2022 wurden der Schreinerei Staffelbach GmbH und der Achermann Holzbau AG Land für die Entwicklung ihrer Betriebe verkauft.

Verschiedene bestehende einheimische Betriebe in der Gemeinde haben Erweiterungsbedarf angemeldet.

Erwerb Grundstück Luegetalmatte

Mittels kompensatorischer Ein- und Auszonung von diversen Flächen konnte auf Grundstück Nummer 154 nordöstlich angrenzend an die bestehende Halle der Zettel AG eine Fläche von rund 2480 Quadratmetern für die künftige Entwicklung von Gewerbebetrieben geschaffen werden.

In diesem Zusammenhang konnte die Einwohnergemeinde Hergiswil bei Willisau das Grundstück Nummer 154, Luegetalmatte (zwischen Schützenhaus Mühlematt und Halle der Zettel AG) mit einer Fläche von rund zwei Hektaren von der Erbengemeinschaft Werner Bucher Erben erwerben.

Das Grundstück Nummer 154 ist Landwirtschaftsland mit einem Kaufpreis von sieben Franken pro Quadratmeter.

Es handelt sich um den gemäss Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bewilligungsfähigen höchstzulässigen Preis.

Grundstücke sind Bestandteil des Finanzvermögens

Involviert in den Erwerb war auch der aktuelle Pächter Franz Schärli, Mühlematt. Alle Parteien ermöglichen mit ihrer Einwilligung beziehungsweise dem Verkauf zusammen mit der Einwohnergemeinde die Entwicklung und die Einzonung zugunsten des Gewerbes in Hergiswil bei Willisau.

Die Grundstücke der Einwohnergemeinde in der Luegetalmatte dienen nicht zweckgebunden einer öffentlichen Aufgabe und sind damit gemäss Buchhaltung der Einwohnergemeinde Bestandteil des Finanzvermögens.

Sie können gemäss neuem Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden und der Gemeindeordnung der Gemeinde Hergiswil bei Willisau durch den Gemeinderat erworben und veräussert werden.

Die Gemeindeversammlung muss diesen Kauf von der Erbengemeinschaft Werner Bucher Erben somit nicht beschliessen.

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