Luzern und Schötz wollen Sonder- in Regelschulen integrieren
Wie die Gemeinde Schötz meldet, bewilligt der Regierungsrat fürs Schuljahr 2023/2024 einen Schulversuch an Regelschulen in der Stadt Luzern und in Schötz.
In den letzten fünf Jahren ist der Bedarf nach Sonderschulmassnahmen im Bereich Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung stark gestiegen.
Nachdem zuerst vor allem der integrative Bereich einen Zuwachs erfahren hat, nimmt seit zwei Jahren auch der Bedarf nach separativen Sonderschulplätzen überdurchschnittlich zu, betrifft also Kinder, die – zumindest eine Zeit lang – ausserhalb der Regelklassen unterrichtet und betreut werden müssen.
In den vergangenen Jahren erfolgte in drei separativen Sonderschulen im Kanton Luzern eine Erweiterung an Plätzen. Ein weiterer Ausbau ist bereits bis 2026 geplant.
Die geplanten Plätze reichen nicht aus
Dennoch wird dieser massvoll geplante Ausbau dem überdurchschnittlichen Wachstum nicht gerecht, für das kommende Schuljahr reichen die bestehenden und geplanten Plätze an den bisherigen Sonderschulen nicht aus.
Derzeit warten rund 48 Kinder auf eine separative Beschulung.
Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung DVS erklärt: «Anstelle einer erneuten Vergrösserung des Platzangebots in den bestehenden Sonderschulen oder gar des Aufbaus einer neuen Sonderschule sollen deshalb nun neue Optionen geprüft werden».
Ergänzung zu den eigentlichen Sonderschulen
Der Regierungsrat hat nun auf das kommende Schuljahr einen dreijährigen Schulversuch für den Bereich Verhalten und sozial-emotionale Entwicklung bewilligt.
Darin soll erprobt werden, ob Sonderschulklassen an Regelschulen für Lernende mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf eine pädagogisch und organisatorisch überzeugende Ergänzung zu den bisherigen Sonderschulen darstellen.
«Zudem», so Martina Krieg, «soll geklärt werden, ob sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten mit der Regelschule realisiert werden können, welche Übertritte in die integrative Sonderschulung oder eine Rückkehr in die Regelschule erleichtern oder gar beschleunigen».
Ab August 2023 werden daher in der Stadt Luzern und in der Gemeinde Schötz je zwei Klassen errichtet.
Finanzierung durch Kanton und Gemeinden
Der Schulversuch wird von der DVS eng begleitet und in Zusammenarbeit mit den Versuchsgemeinden evaluiert.
Die Finanzierung der Sonderschulklassen in diesem Schulversuch erfolgt analog zur Sonderschulfinanzierung.
Die gesamten Kosten für die Sonderschulklassen werden je hälftig durch den Kanton und durch die Luzerner Gemeinden (via Sonderschulpool) getragen.
Anrecht auf Sonderschulung
Kinder, die aufgrund einer Behinderung mit Massnahmen der Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anrecht auf Sonderschulung.
Diese kann integrativ (behinderungsspezifische Förderung in der Regelschule) oder separativ (in einer spezialisierten Sonderschule) erfolgen.
Voraussetzung ist eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst oder beim Fachdienst für Sonderschulabklärungen sowie ein Sonderschulantrag.
Die Dienststelle Volksschulbildung entscheidet, ob die Kriterien für eine Sonderschulung erfüllt sind.