Mutmasslicher Onlinebetrüger (26) in Winterthur ZH verhaftet

Am Mittwoch hat die Kantonspolizei in Winterthur ZH einen mutmasslichen Onlinebetrüger festgenommen. Er soll über hunderttausend Franken erbeutet haben.

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Eine Festnahme. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Winterthur ZH wurde am Mittwoch ein mutmasslicher Onlinebetrüger verhaftet.
  • Der 26-jährige Mann soll über 100'000 Franken durch eine Bezahl-App erlangt haben.
  • Der Beschuldigte soll bezahlte Ware nie ausgeliefert haben.

Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwochmorgen in Winterthur ZH einen mutmasslichen Onlinebetrüger verhaftet.

Dem Mann wird vorgeworfen, über hunderttausend Franken mithilfe einer Bezahl-App und gefälschten Verkaufsanzeigen unrechtmässig erlangt zu haben.

Die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich tätigten umfangreiche Ermittlungen in einem Fall, bei dem eine Sicherheitslücke einer Bezahl-App ausgenutzt worden sein soll.

Die Ermittlungen führten schliesslich zur Identifikation und Verhaftung des mutmasslichen Betrügers, eines 26-jährigen Schweizers.

Der Täter soll die Ware nie ausgeliefert haben

Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich bei den Cyberermittlern zudem der Verdacht, dass der Mann auf Online-Kleinanzeigenplattformen diverse betrügerische Anzeigen geschaltet haben soll.

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Eine Person nutzt ein Smartphone. (Symbolbild) - Pixabay

Dem Mann wird vorgeworfen, den Geschädigten die gekaufte Ware trotz Bezahlung nie zugestellt und durch sein betrügerisches Handeln einen Schaden von insgesamt über hunderttausend Franken verursacht zu haben.

Er soll mit seinem Vorgehen den Tatverdacht überdies gezielt auf unbeteiligte Drittpersonen gelenkt haben.

Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Datenträger sichergestellt

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten konnten Datenträger, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte sichergestellt werden.

Der Mann wurde der Staatsanwaltschaft II zugeführt und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.

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