Umzonung soll Reitbetrieb im Schweikhof sichern
Damit der Ponyhof Germann seinen Reitbetrieb im Schweikhof weiterführen kann, beantragt der Stadtrat die Umzonung von der Landwirtschafts- in Erholungszone.

Wie die Stadt Winterthur berichtet, beantragt der Stadtrat im Auftrag des Parlaments für den Schweikhof in Wülflingen die Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Erholungszone E2.
Die zuständigen Kommissionen des Stadtparlaments haben einer entsprechenden Anpassung des kommunalen Richtplans zugestimmt. So soll der Wiederaufbau der im Jahr 2021 abgebrannten Scheune ermöglicht werden, um die Weiterführung des Reitbetriebs Ponyhof Germann zu sichern.
Das Areal Schweikhof im Gebiet Niederfeld in Wülflingen ist im Eigentum der Stadt Winterthur. Obwohl es in einer Landwirtschaftszone liegt, wird es de facto seit Jahrzehnten als Erholungsgebiet genutzt, einerseits durch den Schützenverein Wülflingen (Kleinkaliber), andererseits durch den Verein Ponyhof Germann mit seinem Reitbetrieb.
2021 brannte dessen Scheune vollständig ab. Der Kanton, der für Baugesuche in der Landwirtschaftszone zuständig ist, verweigerte eine Ausnahmegenehmigung für den Wiederaufbau. Dies, da die Erstellung eines solchen Gebäudes nicht zonenkonform ist. Ohne die Scheune sieht der Verein Ponyhof Germann wiederum den Fortbestand des Reitbetriebs gefährdet.
Politischer Rückhalt aus dem Stadtparlament
In einer parlamentarischen Initiative vom 23. Januar 2023 und später in einer Motion forderten Mitglieder des Parlaments vom Stadtrat, sich beim Kanton für eine Umzonung des Areals Schweikhof einzusetzen. Am 16. September 2024 erklärte eine Mehrheit des Parlaments die Motion entgegen der Empfehlung des Stadtrats für erheblich.
Das Areal Schweikhof soll von der Landwirtschaftszone in eine Erholungszone E2 mit dem Zweck Reit- und Schiesssport, Kleintierhaltung und Familiengärten umgezont werden. Letztere beiden sind als Langfristperspektive gedacht, sollte sich die Nutzung dereinst ändern. Der Stadtrat kommt diesem Auftrag nun nach, indem er die Umzonung beantragt und zusammen mit der Richtplananpassung öffentlich auflegt.
Günstige Voraussetzungen für neue Zone
Eine vom Stadtparlament Winterthur angestossene Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Zürichs vom 1. November 2023 hatte ergeben, dass eine Umzonung und Richtplanänderung grundsätzlich möglich sei, wenn das öffentliche Interesse an einer Erholungszone in diesem Gebiet plausibel begründet sei.
Die Anforderungen an eine solche Umzonung sind hoch, die Randbedingungen im vorliegenden Fall aber günstig, weil der Pferdesportbetrieb und die Schiessanlage sich angrenzend ans Siedlungsgebiet und Bauzone befinden und ausserdem keine Fruchtfolgeflächen betroffen sind.
Standortevaluation bestätigt Schweikhof
Zudem hat der Kanton verlangt, die Standortgebundenheit des Betriebs abzuklären. Eine ausführliche Standortevaluation ergab, dass es auf städtischen Parzellen keine alternativen Standorte für den Reitbetrieb gibt.
Der bestehende Standort ist die einzige mögliche Option. Der zweite Einwand der Vorprüfung durch das ARE betraf den kommunalen Richtplan. Im neuen Richtplanentwurf, der aktuell von einer parlamentarischen Spezialkommission behandelt wird, liegt die Parzelle im Stadtrandpark und ist der Freiraumkategorie «Biodiversität verbessern / Vorrangfunktion Natur» zugeordnet.
Ein Erholungsgebiet widerspricht diesen Schutzzielen. Die Spezialkommission Richtplan und die Stadtbaukommission haben daher zugestimmt, den kommunalen Richtplan dahingehend zu ändern, dass die Parzelle der Kategorie «Erholungsgebiet 2» zugewiesen wird.
Planungsunterlagen liegen öffentlich auf
Die Planungsunterlagen zur Umzonung Areal Schweikhof liegen vom 23. April bis 23. Juni 2025 beim Amt für Baubewilligungen öffentlich auf. Bis am 23. Juni können beim Amt für Städtebau Einwendungen eingereicht werden.