Per Gesetz muss für alle Einwohnenden der Schweiz ein Schutzplatz in erreichbarer Entfernung sein. Winterthur steht schon gut da – aber es geht noch besser.
Der Eingang zum Kantonsspital Winterthur.
Der Eingang zum Kantonsspital Winterthur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Stadt Winterthur schreibt, muss für alle Einwohnenden der Schweiz in der Nähe des Wohnorts ein Schutzplatz verfügbar sein.

Die Stadt Winterthur deckt diese gesetzliche Vorgabe zu 93 Prozent. Der Stadtrat hat vier Handlungsfelder definiert, um das Schutzplatzdefizit fortlaufend zu reduzieren.

Winterthur erfüllt gesetzliche Anforderungen zu 93 Prozent

Per Gesetz muss für alle Einwohnenden der Schweiz ein Schutzplatz vom Wohnort aus in einer Erreichbarkeit von 30 Minuten oder einem Umkreis von zwei Kilometern liegen. Dies wird im Kanton Zürich mit der sogenannten Ausgleichsgebietsplanung überprüft.

In der Stadt Winterthur erfolgte diese letztmalig 2023. Das Resultat: In 9 von 22 definierten Ausgleichsgebieten (AGB) besteht ein Defizit an vollwertigen Schutzplätzen. Insgesamt beträgt das Defizit sieben Prozent.

Oder anders gesagt: Winterthur erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zu 93 Prozent. Damit ist das Defizit in Winterthur vergleichsweise klein. Andere grosse Schweizer Städte weisen ein Defizit von rund 40 Prozent auf.

Vier Handlungsfelder, um das Defizit in den Griff zu bekommen

Dennoch müssen in Winterthur Schritte unternommen werden, um das Defizit auszugleichen. Der Stadtrat hat dazu vier Handlungsfelder bestimmt.

Dazu zählen das Errichten von Schutzräumen bei privaten Bauvorhaben und das Errichten öffentlicher Schutzräume bei städtischen Bauvorhaben, des Weiteren die Erneuerung eigener öffentlicher Schutzräume (ab Baujahr 1970) und die Umnutzung eigener, bereits zurückgebauter Schutzanlagen (ab Baujahr 1970).

Winterthurer Regel soll systematisches Entscheidungsvorgehen ermöglichen

Je nach Handlungsfeld fällt der Einfluss der Stadt Winterthur unterschiedlich aus. Beim Errichten von privaten Schutzräumen (Handlungsfeld a) ist er gering. Gleichzeitig müssen dort bei grösseren Wohnhäusern (ab 38 Zimmern) von Gesetzes wegen neue Schutzplätze erstellt werden.

Anders steht es um den Einfluss der Stadt bei den Handlungsfeldern (b), (c) und (d).

Anhand eines einheitlichen Prozesses (sogenannte Winterthurer Regel) wird der Stadtrat in diesen Handlungsfeldern künftig systematisch über den Bau von öffentlichen Schutzräumen entscheiden.

Dank dieses Vorgehens soll der Deckungsgrad in den nächsten Jahren sukzessive erhöht und das Schutzplatzdefizit ausgeglichen werden.

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