Jahresrechnung 2019 Gemeinde Wittenbach
Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Überschuss von rund 3.5 Mio. Franken besser ab als budgetiert.
Die Rechnung 2019 schliesst mit einem deutlich höheren Ertragsüberschuss ab als erwartet. Budgetiert war eine ausgeglichene Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 17‘450 Franken, nun liegt ein Überschuss von rund 3.5 Mio. Franken vor.
«Dies ist ein hervorragendes Ergebnis», freut sich Oliver Gröble, Gemeindepräsident. «Aufgrund der Corona-Krise wird aber mit grosser Wahrscheinlichkeit die Jahresrechnung im nächsten Jahr nicht mehr so rosig aussehen, sodass ein solches Polster umso wichtiger ist.»
Die Besserstellung des Jahresergebnisses ist insbesondere auf höhere Steuereingänge und geringere Aufwände als vorgesehen zurückzuführen. Die Bildung macht in der Jahresrechnung mit über 20 Mio. Franken mit Abstand den grössten Aufwandsposten aus.
Im vergangenen Jahr benötigten die Schulgemeinden jedoch über 830’00 Franken weniger Finanzen als ursprünglich geplant. Ein weiterer Minderaufwand liegt mit knapp 855‘000 Franken im Sozialbereich, wobei hier insbesondere tiefere Ausgaben im Asylwesen ins Gewicht fallen. Zu den geringeren Aufwänden tragen die höheren Steuereinahmen um knapp 1.5 Mio. Franken zum erfreulichen Ergebnis bei.
Am 24. Mai Urnenabstimmung
Die Jahresrechnung wird in diesem Jahr nach dem neuen Rechnungsmodell (RMSG) ausgewiesen. Somit bringt die Jahresrechnung 2019 gewisse Neuerungen mit sich.
Per 1.1.2019 wurden die Bilanzierungsund Bewertungsrichtlinien nach RMSG angepasst. Entsprechend hat eine Neubewertung der Bilanzpositionen stattgefunden, die entsprechend im Bilanzanpassungsbericht per 1.1.2019 ersichtlich sind.
Da aufgrund der Situation um das Coronavirus die Bürgerversammlung nicht stattfinden kann, findet am 24. Mai 2020 eine Urnenabstimmung statt. Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung die Jahresrechnung 2019 und den Bilanzanpassungsbericht der Gemeinde Wittenbach zu genehmigen.
Ab 20. April 2020 kann die Jahresrechnung auf wwww.wittenbach.ch heruntergeladen oder in der Ratskanzlei in gedruckter Form bestellt werden.