Büttikon

Büttikon: Pool-Befüllung nur mit Anmeldung bei der Gemeinde

Nau.ch Lokal
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Wie die Gemeinde Büttikon informiert, sind Wasserbefüllungen von Swimmingpools, Bassins oder Biotopen dem Brunnenmeister oder der Kanzlei vorab mitzuteilen.

Die Gemeindeverwaltung mit dem Wappen von Büttikon.
Die Gemeindeverwaltung mit dem Wappen von Büttikon. - Nau.ch

Mit dem schönen Wetter werden derzeit die Schwimmbäder, Schwimmteiche und Biotope für die Badesaison befüllt.

Dieser erhöhte Wasserverbrauch kann eine Vermutung auf einen Wasserleitungsbruch auslösen.

Die Schwimmbad- und Biotopbetreiber werden daher gebeten, Befüllungen dem Brunnenmeister oder der Gemeindekanzlei telefonisch mitzuteilen.

Wasserbezüge ab den Hydranten sind nicht gestattet. Die Hydranten dienen der Feuerwehr zu Löschzwecken.

Wasserbezug über Hydranten ist verboten

Der Wasserbezug von den Hydranten erfolgt ausschliesslich durch die Feuerwehr oder durch Funktionäre der Gemeinde.

Jede andere Benützung bedarf einer Bewilligung der Wasserversorgung.

Wer ohne Bewilligung Wasser bezieht, wird gegenüber der Wasserversorgung schadenersatzpflichtig und kann überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Widerrechtliche Wasserbezüge werden vom Gemeinderat geahndet.

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