Dintikon bittet Strassenanstösser um Pflanzenrückschnitt
Wie die Gemeinde Dintikon berichtet, sind Grundeigentümer aufgerufen, Bäumen, Hecken und Sträucher an öffentlichen Strassen vorschriftsmässig zu kürzen.
Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.
An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden.
Die Eigentümer privater Liegenschaften werden indessen auch auf die nachbarrechtlichen Bestimmungen hingewiesen und ersucht, Bäume und Sträucher entsprechend den Bestimmungen zurückzuschneiden.