Dintikon fordert zum Rückschnitt von Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Dintikon mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Böume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen.
Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.
Verkehrssignale müssen freigelegt werden
An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen.
Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden.
Die Eigentümer privater Liegenschaften werden indessen auch auf die nachbarrechtlichen Bestimmungen hingewiesen und ersucht, Bäume und Sträucher entsprechend den Bestimmungen des ZGB zurückzuschneiden.