Hägglingen fördert die familienergänzende Kinderbetreuung
Wie die Gemeinde Hägglingen mitteilt, können Gesuche um Betreuungsbeiträge durch die Erziehungsberechtigten bei der Verwaltung eingereicht werden.

Die Einwohnergemeinde Hägglingen leistet im Rahmen des von der Gemeindeversammlung beschlossenen Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen seit 1. August 2018 Subventionen zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Obengenanntes Reglement regelt die finanziellen Beteiligungen durch die Gemeinde Hägglingen an der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Voraussetzungen dafür.
Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern und die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern.
Betreuungsbeiträge sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen
Unterstützt werden Erziehungsberechtigte, die in der Gemeinde Hägglingen wohnhaft/ steuerpflichtig sind und deren massgebendes Einkommen unter dem vom Gemeinderat festgelegten Grenzbetrag liegt.
Gesuche um Betreuungsbeiträge können durch die Erziehungsberechtigten mit dem entsprechenden Formular bei der Gemeindeverwaltung Hägglingen eingereicht werden.
Das Formular sowie das dazugehörige Reglement inklusive Ausführungsbestimmungen können auf der Webseite oder auch am Schalter der Verwaltung bezogen werden.