In Dintikon sind die Ruhezeiten einzuhalten
Wie die Gemeinde Dintikon informiert, wird die Dintiker Bevölkerung aufgefordert, sich an die Regeln bezüglich Ruhezeiten zu halten.
Verschiedentlich musste die Gemeindekanzlei in der letzten Zeit Reklamationen von Einwohnern über Lärm in den Wohngebieten und Nachtruhestörungen entgegennehmen. In dieser sonnigen und warmen Jahreszeit haben wir alle das Bedürfnis, draussen mit Freunden und Bekannten die lauen Sommerabende zu verbringen.
Die Gemeinde Dintikon weist jedoch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gemäss § 14 des Polizeireglements von 22 bis 6 Uhr das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, insbesondere auch im Innern von Gebäuden, verboten ist. Auch bei abendlichen privaten Veranstaltungen im Garten oder auf Balkonen ist auf diese Bestimmung zu achten.
Die Gemeinde bittet um Toleranz und Respekt
Der Gemeinderat ersucht um vermehrte gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch Toleranz und Respekt aller Einwohnenden, damit alle den Sommer auf ihre Weise geniessen können.
Im Weiteren sind gemäss Polizeireglement lärmige Tätigkeiten wie Rasenmähen, Motorsägen, Häckseln, Fräsen, Bohren, Hämmern oder lärmige Hobbys in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen gänzlich sowie an den übrigen Tagen von 12 Uhr bis 13 Uhr und von 20 Uhr bis 6 Uhr verboten. Der Gemeinderat bittet die Dintiker Bevölkerung um Einhaltung der Regeln und wünscht allen schöne und friedliche Sommertage.