In Villmergen steigen die Strompreise 2023 um 50 Prozent
Wie die Gemeinde Villmergen informiert, werden die Strompreise 2023 um durchschnittlich 50 Prozent erhöht. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Die Strompreise 2023 für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden steigen durch höhere Energie- und Netzkosten. Massiv höhere Energiebeschaffungskosten und leicht höhere Infrastrukturkosten im Netz führen zu Preiserhöhungen von durchschnittlich 50 Prozent.
Ein Vierpersonenhaushalt von 4500 Kilowattstunde Jahresverbrauch wird im Jahr 2023 zusätzlich mit rund 465 Franken belastet. Durch die gestiegenen Energiebeschaffungskosten werden auch die Energievergütungspreise für lokale Produktionsanlagen erhöht.
Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Netznutzung, Energielieferung und den Abgaben zusammen. Jeder dieser Komponenten unterliegt unterschiedlichen Einflüssen.
Netznutzung: Steigende Kosten beim vorgelagerten Netz, leicht höhere eigene Infrastrukturkosten und stark steigende Kosten für die Netzverluste führen zu einer Preiserhöhung im Netz. Der Systemdienstleistungstarif (SDL) der Swissgrid steigt um 0,30 Rp. pro Kilowattstunde auf neu 0,46 Rp. pro Kilowattstunde.
Situation bezüglich russischer Gaslieferungen für den kommenden Winter ist ungewiss
Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf die in der Schweiz und Europa seit dem letzten Winter regelrecht explodierenden Handelspreise zurückzuführen. Die wesentlichen Gründe für diese Rekordanstiege sind: anhaltende Sorge um die sinkenden Stromerzeugungskapazitäten (Kernkraftwerke) in Frankreich seit Dezember 2021, und sie verschärft seit Juli 2022 durch zusätzlich ungeplante Abschaltungen.
Preisanstiege der Brennstoffe Kohle, Gas und Rohöl infolge der Ukraine-Krise seit März 2022 und das im Mai 2022 beschlossene Ölembargo der EU-Kommission gegenüber Russland komplettieren die Preisrally nach oben.
Die Situation bezüglich russischer Gaslieferungen für den kommenden Winter ist weiterhin ungewiss und treibt dadurch den Energiepreis europaweit auf neue Höchststände. Die Kunden profitieren trotz massiven Preisanstiegs der europäischen Handelspreise von der gestaffelten Beschaffungsstrategie über mehrere Jahre.
Lokale Energieproduzenten erhalten für ihre in das Verteilnetz eingespiesene Energie höhere Vergütungen. Der gesetzlich maximal zulässige Netzzuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung mit 2,20 Rappen pro Kilowattstunde, die Schutzabgaben für Gewässer und Fische mit 0,10 Rappen pro Kilowattstunde und die Leistungen an die Einwohnergemeinde (Konzessionsabgaben) bleiben 2023 unverändert.