Jährliche Zählung der leer stehenden Wohnungen in Büttikon
Wie die Gemeinde Büttikon mitteilt, werden ab 1. Juni 2022 alle leer stehenden Wohnungen gezählt, die die Bedingungen erfüllen.
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni 2022. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche zwei Bedingungen erfüllen.
In Betracht kommen die Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2022 der Gemeindekanzlei mitzuteilen.