Koordinierte Verkehrskontrollen der Regionalpolizei Wohlen

Gemeinde Wohlen
Gemeinde Wohlen

Wohlen,

In der Nacht vom 6. auf den 7.Dezember 2019 wurden in den Gemeinden Wohlen, Villmergen, Dottikon und Hägglingen koordinierte Verkehrskontrollen durchgeführt.

Verkehrskontrollen
Verkehrskontrollen - Gemeinde Wohlen

Die Regionalpolizei musste gegen eine erhebliche Anzahl Fahrzeuglenker Ordnungsbussen aussprechen. Diese führten Kinder ohne den dafür vorgeschriebenen Kindersitz oder gänzlich ohne Sicherheitsgurt mit.

Sicherheitsgurte erst ab 12 Jahren zulässig

Die Regionalpolizei erinnert, dass Kinder wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter, bis zwölfjährig mit geprüften und gekennzeichneten Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden müssen. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale notwendig.

Ab 12 Jahren muss man sich mit normalen Sicherheitsgurten sichern. Dafür verantwortlich ist der Fahrzeuglenker.

Sind bei einer Kontrolle die vorgeschriebenen Kindersitze nicht vorhanden, wird eine Weiterfahrt verhindert.

Drei Anzeigen wegen inkorrekter Enteisung

Auch am frühen Morgen des 11. Dezember 2019, wurde eine koordinierte Verkehrskontrolle in Wohlen und Dottikon durchgeführt. Das Hauptaugenmerk wurde auf Fahrzeuge gerichtet, welche sich mit vereisten Scheiben im fahrenden Verkehr befanden.

Drei Fahrzeuglenker mussten an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden, da ihr Fahrzeug nicht vorschriftgemäss vom Eis befreit wurde.

«Gucklochfahrer» riskieren Ausweisentzug

Die Regionalpolizei macht darauf aufmerksam, dass Front- und Seitenscheiben vor der Benutzung des Fahrzeuges eisfrei gemacht werden müssen. Wer mit vereisten Scheiben losfährt, gefährdet nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Schnee und Eis auf dem Fahrzeugdach können die Sicht von nachfolgenden Fahrzeugen behindern, diese beschädigen oder deren Lenker erschrecken und so zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen. Nebst der Unfallgefahr riskieren so genannte «Gucklochfahrer» eine Anzeige mit Bussenfolge sowie einen Führerausweisentzug.

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