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Uezwil erinnert an die Meldepflicht bei Ein- und Auszug

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Wie die die Gemeinde Uezwil informiert, müssen Umzüge innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Bei Nichtmelden können Bussen bis zu 500 Franken drohen.

Die Gemeindeverwaltung in Uezwil.
Die Gemeindeverwaltung in Uezwil. - Nau.ch

Die Einwohnerkontrolle Uezwil erinnert alle Einwohner sowie die Liegenschaftsbesitzer und Verwalter an ihre Meldepflicht. Gemäss § 7 Register- und Meldegesetz (RMG) sind Personen, die in der Gemeinde einen Haupt- oder Niederlassungswohnsitz begründen, gegenüber der Einwohnerkontrolle meldepflichtig. Dabei ist auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde meldepflichtig.

Auch Vermieter müssen ein- und ausziehende Personen melden

Ebenfalls sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder andere Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, der Einwohnerkontrolle ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.

Für die genannte Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtbefolgen der Meldepflicht trotz Aufforderung kann der Gemeinderat Bussen bis zu 500 Franken aussprechen. In diesem Sinne werden alle Einwohner sowie Liegenschaftsbesitzer und Verwalter gebeten, ihre Meldepflicht einzuhalten.

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