Uezwil erinnert an Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Uezwil bekannt gibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2022 im Wald und am Waldrand die Leinenpflicht für Hunde.
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald und am Waldrand (auch auf Wegen) vom 1. April bis 31. Juli 2022 an der Leine zu führen. Der Gemeinderat bittet um strikte Einhaltung der vorgeschriebenen Leinenpflicht.
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von landwirtschaftlichen Kulturen, Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet; beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Aus diesem Grund ist das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Ende Oktober zu unterlassen.