Verfallsanzeigen Steuern 2019 Dottikon
Die Steuerpflichtigen erhalten im Verlauf des Monats September 2019 einen Auszug für allenfalls noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.

Die Steuerpflichtigen erhalten im Verlauf des Monats September 2019 einen Auszug für allenfalls noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Ein möglicher Restbetrag wird dann per 31. Oktober 2019 zur Zahlung fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2019 wird, aufgrund der kantonalen Gesetzgebung, auf dem noch offenen Steuerbetrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet. Ab dem 1. November 2019 werden offene Steuern gemahnt.
Für diese Mahnung wird neu eine Gebühr von CHF 35.00 erhoben. Besteht in der Folge im Januar 2020 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Anpassung der Rechnung ist möglich
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag, gemäss eigener Berechnung, zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern Hägglingen | Dottikon (056 616 60 22 oder Mail: [email protected]) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.
Wer die Steuern nicht vollständig per 31. Oktober 2019 bezahlen kann, wird höflich gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen Dottikon | Hägglingen (056 616 61 10 oder Mail: [email protected]) zu melden, damit neue Zahlungstermine und unter Umständen ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2019 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2019 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.