Wartefrist für Einbürgerung im Aargau: 10 Jahre keine Sozialhilfe
Wer sich im Kanton Aargau einbürgern lassen will, soll während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben.
Das hat die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates am Dienstag beschlossen. Die Wartefrist beträgt derzeit wie auf Bundesebene drei Jahre.
Der Grosse Rat hiess das revidierte Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht nach der zweiten Beratung mit 86 zu 50 Stimmen gut. SVP, FDP und CVP stimmten dafür, SP und Grüne dagegen.
Das Volk wird in einer Abstimmung über die Verschärfung des Gesetzes entscheiden. Das Parlament beschloss auf Antrag von SP und Grünen das so genannte Behördenreferendum.
Mit der Wartefrist von zehn Jahren für Sozialhilfebezüger bestätigte die bürgerliche Mehrheit im Parlament einen früheren Entscheid. Die Wartefrist sei ein Chance, und es gehe um eine Wertschätzung gegenüber dem Schweizer Bürgerrecht, führten die Befürworter ins Feld.
Als Kompromiss sprachen sich SP, Grüne und GLP wie der Regierungsrat für eine Frist von fünf Jahren aus. Die SP sprach von einer «unanständig langen Frist». Einkommensschwache Personen würden diskriminiert, und Armut dürfe nicht zum Delikt werden. Der Grosse Rat beschloss mit 79 zu 56 Stimmen für die Wartefrist von zehn Jahren.
Eine Wartefrist wird hinfällig, wenn der Gesuchsteller alle Sozialbezüge zurückbezahlt hat. Im Aargau gilt seit 2014 eine Wartefrist von drei Jahren.
Landammann und Justizdirektor Urs Hofmann (SP) sagte, eine Frist von fünf Jahren sei als Kompromiss noch praktikabel, wenn man schon eine Verschärfung wünsche. Die Gemeinden müssten bei einer längeren Wartefrist sehr aufwändige Abklärungen vornehmen.
Test kann wiederholt werden
Künftig soll ein Gesuch für den Schweizer Pass erst nach einem bestandenen Einbürgerungstest eingereicht werden können. Derzeit ist der staatsbürgerliche Test ein so genannter Basistest. Die erreichte Punktzahl dient einer ersten Einschätzung der staatsbürgerlichen Kenntnisse. Ein Testergebnis «Bestanden» oder «Nicht bestanden» gibt es bisher nicht.
Der Test soll künftig vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs absolviert werden müssen. Gemäss Regierungsrat wird der Kanton den Test weiterhin zur Verfügung stellen. Die Gemeinden sollen neben dem kantonalen staatsbürgerlichen Test keine eigenen Tests mehr machen. Um ein Gesuch einreichen zu können, müssen drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sein.